Der Beitragssatz in der Arbeitslosenversicherung beträgt 2024 - wie auch schon im Vorjahr - 2,6 Prozent.

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Von 2020 bis 2022 wurde der Beitragssatz in der Arbeitslosenversicherung vorübergehend auf 2,4 Prozent gesenkt. Die entsprechende Verordnung endete am 31. Dezember 2022. Damit liegt der Beitragssatz seit 1. Januar 2023 wieder beim regulären Satz von 2,6 Prozent (gilt auch für 2024).