Die A1-Bescheinigung gilt grundsätzlich für die Dauer des Einsatzes im Ausland, maximal für den Zeitraum von 24 Monaten.

Weitere Details

Immer wieder Entsendungen ins gleiche Land 

Auch wenn Mitarbeiter für einen begrenzten Zeitraum immer wieder im gleichen Land tätig sind, muss jeweils ein neuer A1-Antrag für den jeweiligen Zeitraum gestellt werden.

Verlängerung der A1-Bescheinigung nach 24 Monaten möglich?

Dauert die Auslandstätigkeit länger als 24 Monate an, können unter bestimmten Umständen trotzdem weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften gelten. Dafür kann eine sogenannte Ausnahmevereinbarung mit der jeweils zuständigen Stelle im Ausland vereinbart werden.

Auf deutscher Seite ist dies der GKV-Spitzenverband mit der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA). Auf der Internetseite der DVKA erhalten Sie Hinweise zur elektronischen Antragstellung für das jeweilige Einsatzland.