Dresden, 20. September 2023. Alexander Krauß, Leiter der Landesvertretung der Techniker Krankenkasse (TK) in Sachsen sieht anlässlich der heutigen Debatte im Sächsischen Landtag zur Umsetzung und Weiterentwicklung des "20-Punkte Programms - Medizinische Versorgung 2030" im Freistaat eine echte Chance, auch in Sachsen entscheidende Schritte auf den Weg zu bringen: "Mit den beiden aktuellen Gesetzesentwürfen, dem Digitalgesetz und dem Gesundheitsdatennutzungsgesetz schafft das Bundesgesundheitsministerium (BMG) eine Basis, das Gesundheitssystem weiter zu digitalisieren und Innovationen voranzutreiben. Die Potentiale der Digitalisierung werden noch nicht ausreichend genutzt. Es gibt zwar die elektronische Patientenakte (ePA) und das E-Rezept, aber die Nutzung liegt bei weniger als einem Prozent. Deshalb müssen die Anwendungen nutzerfreundlicher werden und den Versicherten sowie den Ärztinnen und Ärzten einen echten Mehrwert bieten. Es ist enorm wichtig, dass mit dem Digitalgesetz hier etwas passiert. Würde die ePA in den Praxen mehr genutzt, hätten alle etwas davon. Doppeluntersuchungen könnten beispielsweise vermieden werden, das spart dem ärztlichen Personal Arbeitszeit, den Patientinnen und Patienten Aufwand und den Beitragszahlenden unnötiges Geld. 

Telemedizin stärker nutzen

Es ist sinnvoll, dass die Telemedizin ausgeweitet werden soll. Vor allem Videosprechstunden sollen breiter eingesetzt und leichter nutzbar sein, das ist ein wichtiger Schritt. Wir begrüßen deshalb die Lockerung der bislang geltenden Begrenzung für Videosprechstunden auf 30 Prozent. Die Möglichkeit, Videosprechstunden zu führen, sollte zusätzlich auch auf den psychotherapeutischen Bereich ausgeweitet werden. Besonders dort bieten Videosprechstunden einen niedrigschwelligen Zugang beispielsweise für Personen, die nicht in der Lage sind, ein Gespräch vor Ort zu führen. 

Ausweitung der Digitalen Gesundheitsanwendungen

Zudem bietet die Ausweitung von Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) auf höhere Risikoklassen einen nutzenstiftenden Einsatz in der Versorgung. Damit wird auch Patientinnen und Patienten mit schweren Erkrankungen die Möglichkeit eröffnet, auf innovative Software zur Unterstützung der Behandlung zurückzugreifen. Diese DiGA müssen jedoch einer genauen Prüfung unterzogen werden, in welche der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ebenfalls mit einbezogen werden soll. Das Rückgaberecht innerhalb von 14 Tagen sowie die stärkere Ausrichtung der Preisgestaltung auf Erfolgskriterien sind dabei besonders begrüßenswert und ermöglichen eine zielgerichtetere Nutzung."