Das Gesundheitswesen verfügt über einen hohen Datenschutz. Die Auswertung der Versorgungsdaten kann aber wichtige Informationen für zukünftige Planungs- und Versorgungsprozesse liefern. 

Versorgung durch Datenverfügbarkeit verbessern

Der Bundesgesetzgeber will mit dem Gesundheitsdatennutzungsgesetz eine Forschungsdateninfrastruktur für die verbesserte wissenschaftliche Datennutzung aufbauen. Damit die Forschungserkenntnisse den Weg in den Versorgungsalltag der Patientinnen und Patienten finden, sowie medizinische Echtzeit-Daten auch zur laufenden Versorgungsoptimierung eingesetzt werden können, braucht es aber eine umfassendere Nutzungsordnung für Gesundheitsdaten.

Bislang scheitert die Umsetzung von flächendeckenden Versorgungsverbesserungen durch Datenauswertungen vor allem an der stark reglementierten Zweckbindung in den Vorschriften des Sozialgesetzbuches. Diese verhindern die bedarfsspezifische Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen vor allem in den für Mecklenburg-Vorpommern typischen ländlichen Regionen und somit das optimale Versorgungsmanagement von chronisch Kranken. Wir fordern die Landesregierung daher auf, sich auf Bundesebene für folgende Aspekte der Gesundheitsdatennutzung stark zu machen:

  • ambulante Abrechnungsdaten schneller verfügbar machen und Regelungen des Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz für Bundesmantelvertragspartner verbindlich umsetzen
  • Krankenkassen in den Empfängerkreis der ePA-Datenspende aufnehmen und Datenanalysen ermöglichen.

Gesellschaftliche Debatte über Datennutzungsmöglichkeiten führen

In den Bereichen der Gesundheitsförderung, Prävention und Versorgung werden die technisch möglichen Anwendungsfelder von datenbasierten Lösungen stetig mehr. Wir müssen im Gesundheitswesen zukünftig ein sinnvolles Maß an Datenschutz und Datensicherheit gewährleisten, ohne Patientinnen und Patienten datenbasierte Möglichkeiten für eine optimale Versorgung vorzuenthalten.

Eine mehrwertorientierte Datennutzungsordnung ist auch notwendig, damit die Krankenkassen ihrem gesetzlichen Auftrag des effektiven Versorgungsmanagements nachkommen können. Die Krankenkassen benötigen dafür insbesondere umfassendere Möglichkeiten der Datennutzung.

Aus unserer Sicht sollte sich die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns auf Bundesebene für folgende Anliegen stark machen:

  • Selbstbestimmungsrecht im Gesundheitswesen stärken und Patientenautonomie bei der Weitergabe von Gesundheitsdaten ausbauen
  • Nutzung von Gesundheitsdaten verbessern und vereinfachen, das bedeutet auch Prinzipen der Datensparsamkeit und Zweckbindung neu diskutieren.

Regionale Innovationen auch bei der Digitalisierung ermöglichen

Die gematik nimmt derzeit eine Doppelfunktion wahr. Einerseits definiert sie die gesamte technische Spezifikation der Telematikinfrastruktur (TI) und andererseits soll sie selbst Anwendungen für die TI entwickeln. Damit ist die gematik GmbH in einer wettbewerbsverzerrenden Position. Mit Blick auf die Forschenden und Entwickelnden in Mecklenburg-Vorpommern, sowie junge und innovative Unternehmungen ist die Doppelfunktion der gematik problematisch. Beim geplanten Umbau der gematik zu einer "digitalen Gesundheitsagentur" von nationaler Bedeutung darf die Doppelfunktion nicht erhalten bleiben.

Für ein bedarfsorientiertes Versorgungssystem ist es wichtig, dass das Leistungs- und Nutzungsverhalten der Patientinnen und Patienten, sowie ihre Serviceansprüche darüber entscheiden, welche Anwendungen und Funktionalitäten sich durchsetzen. Damit auch alle Patientengruppen Zugang zu digitalen Innovationen finden können, ist es wichtig, den Zugang und die Nutzung von digitalen Anwendungen einfach zu gestalten. So behindern etwa komplexe rechtliche und technische Vorgaben zum Anmeldeverfahren bei der ePA deren bundesweite Verbreitung. Daher fordern wir die Landesregierung auf, sich für folgende Entwicklungen einzusetzen:

  • Aufgabenspektrum der gematik klar spezifizieren und deren Kernkompetenz als Dienstleister im Gesundheitswesen festigen.
  • Zugangswege (Authentifizierung) zur elektronischen Patientenakte mit größtmöglicher Datensicherheit erleichtern und alle Leistungserbringenden zügig an die TI anschließen.
  • im Bundesgebiet entwickelte und erprobte digitale Innovationen regional und flächendeckend verfügbar machen.

Posi­tion - Daten­nut­zungs­mo­eg­lich­keiten verbes­sern

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