Die Leistungserbringerinnen und Leistungserbringer konzentrieren sich in den Städten, die starren Sektorengrenzen dominieren weiterhin das Versorgungsgeschehen und wenig abgestimmte Versorgungspfade bestimmen die Patientenreisen durch das Gesundheitswesen. Aus unserer Sicht sind die folgenden drei Ansatzpunkte eine gute Möglichkeit, um die Versorgung in unserem Bundesland langfristig zu verbessern und die genannten Herausforderungen zu meistern.

Ansatzpunkt 1: Versorgungszugang in ländlichen Regionen erleichtern

Der demografische Wandel prägt die Bevölkerungsentwicklung in unserem Bundesland. Die ohnehin dünn besiedelten ländlichen Regionen haben stetig Einwohnende verloren. In den ländlichen Regionen sind es somit in der Regel die weniger mobilen, älteren und häufig chronisch Erkrankten, die zurück bleiben. Gleichzeitig zieht es die Fachkräfte im Gesundheitswesen seit Jahren immer stärker in Städte und Ballungszentren. Damit die Versorgung auch fernab der Ballungsräume stabil bleibt, brauchen wir niedrigschwellige Versorgungsangebote. Mit unseren Services, wie dem Online-Hautcheck  oder unserer TK-Doc-App  bieten wir unseren Versicherten bereits einfache und direkte Wege in die Versorgung. Damit auch weniger digital-affine Personengruppen von überregional angesiedelter Expertise profitieren können, benötigen wir eine "Digitalisierungsoffensive" bei den Leistungserbringenden und eine bessere interprofessionelle Zusammenarbeit zum Wohle der Patientinnen und Patienten.

Als Techniker Krankenkasse beteiligen wir uns etwa am Innovationsfonds-Projekt InDePendent und liefern damit eine Blaupause für interprofessionelle Zusammenarbeit im Gesundheitswesen. Dieser Ansatz sollte im ganzen Landesgebiet umgesetzt werden und um weitere Anwendungsgebiete erweitert werden. Mit Blick auf die digitalen Fähigkeiten der Leistungserbringenden setzen wir uns außerdem durch Fortbildungsveranstaltungen für einen flächendeckenden Kompetenzaufbau ein. Bislang fehlen in den Zulassungsverfahren Abschnitte zu neuen Technologien. Damit diese sich im Versorgungsalltag durchsetzen, sollten in der Ausbildungsphase aller Heilberufe strukturierte Abschnitte zum Einsatz digitaler Technologien aufgenommen werden.

Ansatzpunkt 2: Sektorengrenzen abschmelzen

Die ambulante Bedarfsplanung und die stationäre Krankenhausplanung müssen zügig zu einer sektorenübergreifenden Versorgungsplanung weiterentwickelt werden. Um einen bestehenden oder drohenden Mangel in der Versorgung festzustellen, sollte sich das Gremium nach § 90a SGB V regelhaft mit der Versorgungssituation in Mecklenburg-Vorpommern beschäftigen. Die Regierung unseres Bundeslandes sollte erwirken, dass der Bundesgesetzgeber dem Gremium ein konkretes Spektrum an Aufgaben und Zuständigkeiten überträgt. Damit könnten zukünftig Versorgungsaufträge in einer Region ausgeschrieben und dann unabhängig vom Versorgungssektor bedient werden. Die Krankenhausstandorte in den ländlichen Regionen könnten ferner als Regionale Gesundheitszentren (RGZ) die Akut- und Notfallversorgung sowie Leistungen der ambulanten und stationären (Grund-) Versorgung und ebenfalls den Rettungsdienst abdecken. Damit würden Sie zur zentralen Versorgungsstelle für die Patientinnen und Patienten einer Region. 

Ansatzpunkt 3: Möglichkeiten der Telemedizin konsequenter nutzen

Im Gesundheitswesen werden die Möglichkeiten der Digitalisierung bislang nur zu einem Bruchteil ausgeschöpft. Der Gesetzgeber hat mit der Telematikinfrastruktur und der verpflichtenden Einführung der ePA zum 1. Januar 2021 bereits einen wichtigen Grundstein für die Digitalisierung in der Versorgung gelegt. Nun müssen wir diese Möglichkeiten flächendeckend nutzen. Eine Möglichkeit, die Digitalisierung für eine bessere Versorgung zu nutzen, wäre ein einheitliches Portal mit telemedizinischen Leistungsangeboten für Mecklenburg-Vorpommern. Dieses Portal könnte an die bereits bestehenden webbasierten Anwendungen anknüpfen und allen bislang wenig digitalisierten Leistungserbringenden einen niedrigschwelligen Zugang bieten. Das Portal sollte in Echtzeit einen Überblick über die aktuellen Versorgungskapazitäten geben und so zum einen zu einer optimierten Kapazitätsnutzung führen und außerdem fachärztliche Expertise überregional verfügbar machen.