Im Interview berichten Prof. Dr. Gabriele Buchholtz, Juniorprofessorin für das Recht der sozialen Sicherung mit dem Schwerpunkt in Digitalisierung und Migration an der Universität Hamburg und Christoph Bögemann, Leiter Justiziariat der TK und aktueller Sprecher des Vorstands des SVN, warum das Thema für die Jahrestagung gewählt wurde und weshalb sich die (TK) im Verband engagiert. 

TK: Frau Prof. Buchholtz, Herr Bögemann, das Gesundheitswesen beschäftigt sich schon seit Langem mit der Digitalisierung - auch wenn die Umsetzung etwas schleppend läuft. Wie sieht es in anderen Zweigen der Sozialversicherung aus?

Prof. Dr. Gabriele Buchholtz: Die Zukunft des Gesundheitswesens ist digital. Im Recht der gesetzlichen Krankenversicherung, geregelt im SGB V, verfolgt der Gesetzgeber seit einiger Zeit eine klare Digitalisierungsstrategie. Von diesem Trend zeugen etwa die Einführung des eRezepts in §§ 360 f. SGB V, die elektronische Patientenakte (ePA) in §§ 341 ff. SGB V und die digitale Gesundheitsanwendung (DiGA) nach § 33a SGB V. Wie wichtig die Datennutzung dabei ist, belegen auch die jüngeren Bemühungen um ein Gesundheitsdatennutzungsgesetz. Mittlerweile setzt sich der Digitalisierungstrend auch in anderen Bereichen des Sozialversicherungsrechts durch. Zunehmend ist man auch im Bereich des Unfall- und Rentenversicherungsrechts um die Einführung digitaler Rehabilitations- und Präventionsmöglichkeiten bemüht. In der Arbeitsmarktverwaltung steht dagegen der digitale Zugang zur Leistungsverwaltung im Vordergrund. Insgesamt zeigt sich also, dass Digitalisierung in allen Sozialversicherungszweigen ein wichtiges Thema ist. Unterschiedlich sind dabei jedoch die Zielsetzungen und auch die rechtlichen Vorgaben und Rahmenbedingungen. Hierauf einen systematisierenden und vergleichenden Blick zu werfen, ist eines der zentralen Ziele unserer Tagung. 

Prof. Dr. Gabriele Buch­holtz

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Juniorprofessorin für das Recht der sozialen Sicherung mit dem Schwerpunkt in Digitalisierung und Migration an der Universität Hamburg.

Zunehmend ist man auch im Bereich des Unfall- und Rentenversicherungsrechts um die Einführung digitaler Rehabilitations- und Präventionsmöglichkeiten bemüht. Prof. Dr. Gabriele Buchholtz, Juniorprofessorin für das Recht der sozialen Sicherung mit dem Schwerpunkt in Digitalisierung und Migration an der Universität Hamburg  

TK: Können Sie uns einen kurzen Überblick geben, was die Teilnehmenden an den zwei Tagen im November erwartet? Und gibt es ein Highlight, auf das Sie sich ganz besonders freuen? 

Buchholtz: Im Rahmen unserer Tagung erfolgt zunächst eine Bestandsaufnahme. Wissenschaftler und Praktiker werden darüber berichten, welche digitalen Anwendungen in den einzelnen Sozialversicherungszweigen zur Anwendung kommen und wo ungenutzte Potenziale liegen. Kritisch werden dabei insbesondere die rechtlichen Rahmenbedingungen untersucht. Die sozialversicherungsrechtliche Perspektive wird durch ethische Erwägungen und einen vergleichenden Blick in das benachbarte Estland angereichert. Aus der Verklammerung dieser unterschiedlichen Perspektiven lassen sich wichtige Einsichten und richtungsweisende Impulse für notwendige Reformen in diesem Bereich gewinnen. 

Chris­toph Böge­mann

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Leiter Justiziariat der TK und aktueller Sprecher des Vorstands des SVN.
TK: Warum engagieren Sie sich und damit auch die Techniker Krankenkasse im Sozialrechtsverbund Norddeutschland e. V.?

Christoph Bögemann: Für uns als TK eröffnet sich durch die Mitgliedschaft im SVN die spannende Möglichkeit, sich mit Forschenden im Sozialrecht sowie anderen Sozialversicherungsträgern gut zu vernetzen. Damit gelingt es immer wieder, aus unterschiedlichen Perspektiven gemeinsame Themen- und Fragestellungen aufzugreifen und Impulse aus der Wissenschaft und der Praxis zu geben. 

Wir freuen uns daher auf die diesjährige SVN-Tagung in unserem Hause und laden alle Interessierten dazu herzlich ein!