Seit 2013 gibt es das Gremium Hamburger "Landeskonferenz Versorgung" (LKV). Hier beraten Vertreterinnen und Vertreter verschiedener Bereiche der Gesundheitsversorgung über aktuelle Hamburger Themen. Ziel ist es, sektorenübergreifende Problemfelder zu definieren und gemeinsame Empfehlungen zur Verbesserung der Versorgung auszusprechen. 

Seit 2018 hat die LKV zusätzlich die Aufgabe, sich mit der sektorenübergreifenden Zusammenarbeit in der Versorgung von Pflegebedürftigen zu befassen. Deshalb sind seitdem auch Vertretende der Pflege, Patientinnen und Patienten und Seniorinnen und Senioren am Austausch beteiligt. 

Die Techniker Krankenkasse (TK) ist Mitglied im Gremium und sieht in der Mitarbeit gute Chancen für einen offenen Austausch zu sektorenübergreifenden Versorgungsthemen. Das Gremium kommt in der Regel einmal im Jahr zu einer Sitzung zusammen. Unterjährig arbeiten die beteiligten Institutionen konkrete Versorgungsprobleme in Arbeitsgruppen auf und empfehlen geeignete Maßnahmen. 

Zuletzt beschäftigten sich unterschiedliche Arbeitsgruppen der LKV mit Aspekten der "Verbesserung der psychischen Gesundheit und psychiatrischen und psychotherapeutischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen" in Hamburg. In ihrer Sitzung am 29. November 2023 hat die Landeskonferenz dazu ein Strategie- und Maßnahmenpapier verabschiedet. Ebenfalls erarbeitet und beschlossen wurde eine Handreichung für Gesundheitsorganisationen in Hamburg zur Erstellung von Schutzkonzepten.

Bisherige Themen der LKV in Hamburg waren unter anderem die Durchsetzung einer gezielten Antibiotika-Therapie und die Reduzierung von Resistenzen sowie Maßnahmen zur Förderung der Gesundheitskompetenz. In den Jahren 2019 und 2020 befasste sich die LKV mit einer gemeinsamen Digitalisierungsstrategie in Gesundheit und Pflege in Hamburg.

Hintergrund

Seit dem 1. Januar 2012 haben die Bundesländer die Möglichkeit, per Landesgesetz ein sogenanntes "Gemeinsames Landesgremium" nach § 90 a SGB V zu bilden. Hamburg hat diese Möglichkeit mit dem Gesetz zur "Bildung einer Landeskonferenz Versorgung und zur Änderung des Hamburgischen Krankenhausgesetzes" schnell genutzt. Mit dem Inkrafttreten des Pflegestärkungsgesetzes III im Jahr 2017 konnte Hamburg die "Landeskonferenz Versorgung" um die neuen Aufgaben eines sektorenübergreifenden Landespflegeausschusses ergänzen.