Frankfurt am Main, 6. September 2023. Die Forsa-Umfrage im Auftrag der TK in Hessen hat ergeben, dass es 86 Prozent der Befragten für wichtig oder sehr wichtig halten, dass Gesundheitsdaten aus der elektronischen Patientenakte (ePA) zu Forschungszwecken verfügbar gemacht werden - selbstverständlich anonymisiert. Solche Zwecke wären beispielsweise dann gegeben, wenn sie für die Entwicklung neuer Behandlungsmethoden genutzt würden. Besonders groß ist die Zustimmung, wenn die Befragten selbst von einer chronischen Erkrankung betroffen sind (91 Prozent). Unter den Befragten, die gerne eine ePA nutzen würden, stimmten sogar Neun von Zehn (93 Prozent) einer Weitergabe der Gesundheitsdaten für Forschungszwecke zu. "Aus diesem Grund ist es wichtig, dass nun im Digital-Gesetz verankert ist, dass die Gesundheitsdaten der Patientinnen und Patienten beim Arztbesuch automatisch in die ePA eingespeist werden", sagt  Dr. Barbara Voß, Leiterin der TK-Landesvertretung Hessen. 

Forschungs­daten aus der ePA

Die TK-Infografik zeigt, dass die Mehrheit der Menschen in Hessen würde Daten für medizinische Forschung zur Verfügung stellen. Das Bild ist noch nicht vollständig geladen. Falls Sie dieses Bild drucken möchten, brechen Sie den Prozess ab und warten Sie, bis das Bild komplett geladen ist. Starten Sie dann den Druckprozess erneut.
Grafik: 86 Prozent der Hessinnen und Hessen finden es wichtig oder sehr wichtig, Gesundheitsdaten aus der ePA für Forschungszwecke verfügbar zu machen. Quelle: TK-Landesvertretung Hessen im Juni 2023

ePA ermöglicht bessere Versorgung

Die ePA ist ein wichtiger Ausgangspunkt, diese Daten für eine bessere Versorgung vieler Menschen nutzbar zu machen. "Die Patientinnen und Patienten können selbst entscheiden, wem sie ihre Daten freigeben", sagt Voß. Die Möglichkeiten der ePA sollten daher schnell weiter ausgebaut werden. Dafür müsse das Gesundheitswesen zusammenstehen und sich gemeinsam für die Verbreitung und den weiteren Auf- und Ausbau der ePA stark machen, fordert die TK-Chefin aus Hessen.

Das in der Digitalisierungsstrategie des Bundesministerium für Gesundheit festgelegte sogenannte Opt-out-Verfahren ist ein Baustein, der zu einer stärkeren Verbreitung der ePA beitragen soll. Das Opt-out-Verfahren bedeutet, dass die Menschen, die keine ePA haben möchten, dem Angebot bei ihrer Krankenkasse aktiv widersprechen können. Grundsätzlich soll jedoch jede gesetzlich krankenversicherte Person eine Chance erhalten, von der ePA zu profitieren - ganz gleich ob erwachsene Menschen oder Neugeborene. In der Digitalstrategie des Bundesministeriums für Gesundheit ist verankert, dass 80 Prozent der Versicherten bis zum Jahr 2025 mit der ePA ausgestattet sein sollen. Die Nutzerinnen und Nutzer haben mit der ePA jederzeit und von jedem Ort Zugriff auf ihre Gesundheitsinformationen - wie Impfstatus oder Arzneimittelverordnungen. "Damit die Akte künftig bei jedem Arztbesuch selbstverständlich im Einsatz ist, muss sie für Patienten und Patientinnen sowie Ärztinnen und Ärzte einfach zu bedienen sein, sie muss einen Mehrwert bringen. Das kann sie nur, wenn sie leicht zugänglich ist und wenn sie mit Behandlungsdaten gefüllt ist", erklärt Voß.

Gesund­heits­da­ten-Spende

Die TK-Infografik zeigt, dass die Mehrheit der Menschen in Hessen würde Daten für medizinische Forschung zur Verfügung stellen. Das Bild ist noch nicht vollständig geladen. Falls Sie dieses Bild drucken möchten, brechen Sie den Prozess ab und warten Sie, bis das Bild komplett geladen ist. Starten Sie dann den Druckprozess erneut.
Grafik: In Hessen würden viele Menschen ihre Gesundheitsdaten ihrer Krankenkasse für Forschungszwecke bereitstellen. Quelle: TK-Landesvertretung Hessen im Juni 2023

Menschen in Hessen Vertrauen ihrer Krankenkasse

Die Forsa-Umfrage aus Hessen zeigt im Übrigen auch, dass 71 Prozent der Befragten explizit ihrer Krankenkasse ihre Gesundheitsdaten zu Forschungszwecken bereitstellen würden. Die Zustimmung liegt sogar bei 85 Prozent, wenn ein persönlicher Nutzen damit verbunden wäre. "Der kluge Einsatz von Gesundheitsdaten und mehr Vernetzung und Kooperation im Gesundheitswesen sind elementar, um hier voranzukommen", sagt Voß. 

Mit dem sinnvollen Einsatz von Gesundheitsdaten beschäftigt sich auch das  " Future Panel by TK: Von der Vision in die Versorgung! " beim eHealth-Kongress Rhein-Main und Hessen am 13. September in Frankfurt am Main. In dem Panel geht es um die wichtigsten digitalen Elemente, mit denen die Versorgung von Patienten und Patientinnen im deutschen Gesundheitswesen eine neue Ebene erreichen kann: Große Datenmengen und künstliche Intelligenz. Gut strukturierte Gesundheitsdaten, die von KI-Technologien sortiert, ausgewertet und eingestuft werden, können zu einer erfolgreicheren Diagnostik, Therapie und Begleitung von Patientinnen und Patienten im Gesundheitswesen führen. Gelingt es, diese Daten noch besser zu vernetzen, als es bisher im Gesundheitssystem üblich ist, und gelingt es, diese Daten in Echtzeit verfügbar zu machen, steht ein Quantensprung in der medizinischen Versorgung bevor. 

Hinweis für die Redaktion

Der eHealth-Kongress Rhein-Main und Hessen hat sich in den vergangenen Jahren zur wichtigsten Plattform für Krankenhäuser, Ärztinnen und Ärzte, Politik sowie alle Unternehmen und Dienstleister der Gesundheitsbranche in Rhein-Main und darüber hinaus entwickelt. Im Zentrum des mittlerweile 9. eHealth-Kongresses werden wieder die aktuellen Entwicklungen im Bereich eHealth und der Digitalisierung der Gesundheitsversorgung in der Region stehen. Das Event ist eine gemeinsame Veranstaltung der Initiative gesundheitswirtschaft rhein-main e. V., der IHK Hessen innovativ, des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration und der TK in Hessen. In Fachforen am Nachmittag greifen die Veranstalter unterschiedliche eHealth-Themen auf. 

Umfrage: Im Auftrag der Techniker Krankenkasse hat das Meinungsforschungsinstitut Forsa vom 19. bis 30. Juni insgesamt 1.002 Personen ab 18 Jahren in Hessen telefonisch befragt. Die Befragung ist damit bevölkerungsrepräsentativ für das Bundesland Hessen. 

Grafiken: Die Veröffentlichung der Grafiken ist honorarfrei unter Angabe der Quelle "Techniker Krankenkasse" im Zusammenhang mit den von der TK veröffentlichten Themen. Die Nutzung zu Werbezwecken ist ausgeschlossen. Das Einstellen in Bilddatenbanken bedarf der Genehmigung durch die Unternehmenskommunikation der Techniker Krankenkasse.