Frankfurt am Main, 19. März 2024. 592 Patienten aus Hessen haben der Techniker Krankenkasse (TK) im vergangenen Jahr einen Verdacht auf einen Behandlungsfehler gemeldet. Die meisten Verdachtsfälle betreffen den chirurgischen Bereich (235 Fälle) sowie die Fachrichtungen Zahnmedizin (109), Allgemeinmedizin (55), Geburtshilfe (55) und Orthopädie (40). Ungefähr bei jedem dritten Fall bestätigt sich der Verdacht im Lauf der Überprüfung. Bundesweit wurden der TK im vergangenen Jahr 6.509 Verdachtsfälle gemeldet. 

Hohe Dunkelziffer

Wissenschaftliche Studien gehen von einer hohen Dunkelziffer aus, da nicht jeder Behandlungsfehler von den Patientinnen und Patienten als solcher erkannt werden kann. "Für Patientinnen und Patienten ist oftmals nur schwer festzustellen, ob ihre Erkrankung schicksalhaft verläuft oder ob gesundheitliche Beschwerden bestehen, weil das medizinische Behandlungsteam einen Fehler gemacht hat", sagt Dr. Barbara Voß, Leiterin der TK-Landesvertretung in Hessen. Überall, wo Menschen arbeiten, können Fehler passieren, doch gerade im Gesundheitswesen können sie weitreichende Folgen haben. Aus Sicht der TK in Hessen ist es daher ein richtiger Schritt, dass im Rahmen der geplanten Klinikreform Qualitätsaspekte in der stationären Versorgung künftig eine größere Rolle spielen sollen. Die TK erhofft sich, dass mit der Reform eine stärkere Spezialisierung der Kliniken einhergeht und sich die Häuser künftig auf die Leistungen konzentrieren, für die sie personell und technisch ausgestattet sind. 

Höhere Patientensicherheit dank Spezialisierung

"Im optimalen Falle können sich die Patientinnen und Patienten nach der Reform sicher sein, dass das Krankenhaus, in dem sie sich operieren lassen, auch wirklich dafür geeignet ist. Das kann mit dazu beitragen, Behandlungsfehler zu vermeiden. Zudem sollte in unserem Gesundheitswesen eine Fehlerkultur gelebt werden, die es ermöglicht, über Fehler zu reden und aus Fehlern zu lernen. Werden aus jedem einzelnen Vorfall Schlussfolgerungen für die künftige Arbeit gezogen, können Arbeitsabläufe und -prozesse sicherer gestaltet und die Patientinnen und Patienten besser versorgt werden", so Voß.

Unterstützung für Versicherte

Die TK unterstützt Patientinnen und Patienten, die einen Behandlungsfehler vermuten, mit einer Beratungshotline (Telefon 040 - 4606612140), einem Online-Lotsen unter www.tk.de (Suchbegriff 132622) und einer Beratungsbroschüre (Suchbegriff 821320). Die Erfolgschancen sind umso besser, je genauer der Krankheitsverlauf dokumentiert wird. 

Betroffenen empfiehlt die TK, im Verdachtsfall zeitnah ein Gedächtnisprotokoll des Behandlungsablaufs und der beteiligten Ärztinnen und Ärzte bzw. Pflegerinnen und Pfleger zu erstellen und sich im nächsten Schritt an ihre Krankenkasse zu wenden. Erhärtet sich der Verdacht, kann die TK medizinische Gutachten erstellen lassen, die für die Versicherten in der Regel kostenfrei sind. Patientinnen und Patienten können die Gutachten auch für ihre eigenen Schadensersatz-Verhandlungen mit der Ärztin oder dem Arzt, dem Krankenhaus, der zuständigen Haftpflichtversicherung oder vor Gericht nutzen.