Hamburg, 1. Dezember 2025. Weil der Bund seit Jahren keine kostendeckenden Beiträge für Empfängerinnen und Empfänger von Bürgergeld an die Krankenkassen zahlt, verklagen die Krankenkassen die Bundesrepublik Deutschland. Die Techniker Krankenkasse (TK) hat - wie auch viele andere Krankenkassen - den Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-SV) bevollmächtigt, eine entsprechende Klage zu erheben. Die ersten Klagen wurden nun beim Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen eingereicht. "Der Staat kommt bei den Krankenkassenbeiträgen für Bürgergeldempfänger seiner finanziellen Verantwortung nicht nach", sagt Dr. Jens Baas, Vorstandsvorsitzender der TK. "Er verschiebt die finanzielle Belastung auf die Beitragszahler in der gesetzlichen Krankenversicherung. Das muss sich ändern. Wir unterstützen die Klage, um mehr Fairness für die Versicherten durchzusetzen."

Es ist eine staatliche Aufgabe, die medizinische Versorgung von Menschen am Existenzminimum im Krankheitsfall abzusichern. Doch die Beiträge, die der Staat an die Kassen zahlt, decken nur etwa ein Drittel der tatsächlichen Kosten. Das Defizit liegt bei rund zehn Milliarden Euro jährlich. "Wenn eine staatliche Aufgabe aus Beitragsgeldern bezahlt wird, werden Personen mit niedrigem Einkommen überproportional stark belastet und Privatversicherte gar nicht beteiligt", so Baas.

Hinweis für die Redaktion

Gegenstand der Klage sind die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds für 2026. Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) verschickt die Bescheide über die Zuweisungen seit Mitte November an die Krankenkassen.

Die TK ist mit mehr als 12,1 Millionen Versicherten Deutschlands größte Krankenkasse. Mehr Informationen, worum es in der Debatte um Krankenkassenbeiträge für Bürgergeldempfängerinnen und -empfänger geht, gibt es auf dem Presseportal der TK. Mehr Informationen des GKV-SV zur Klage gibt es hier.