• Der Bund kommt seiner finanziellen Verpflichtung für die Beiträge von Empfängerinnen und Empfänger von Bürgergeld nicht nach. Er zahlt nur ein Drittel der Kosten.  

  • Mit dem Beitragssatzstabilisierungsgesetz erhöht der Bund zwar ab 2027 die Zahlungen. Das reicht aber nicht, um die Kosten zu decken.  

  • Die Krankenkassen verklagen deshalb die Bundesrepublik Deutschland.  

Worum geht es in der Bürgergeld-Debatte?

In der Debatte geht es um die Finanzierung der Versorgung von Bürgergeld-Empfängerinnen und -Empfängern. Der Staat kommt hier seiner finanziellen Verantwortung nicht nach. In der Folge entstehen für gesetzlich Versicherte höhere Belastungen. Generell gilt: Solidarität ist ein tragendes Prinzip der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Beiträge zur Krankenversicherung werden nach der finanziellen Leistungsfähigkeit der Versicherten bemessen, während die Gesundheitsleistungen für alle Versicherten gleich sind. Doch während außer Frage steht, dass Empfängerinnen und Empfänger von Bürgergeld wie alle anderen gesetzlich Versicherten medizinisch versorgt sein müssen und sollen, ist die Frage der Finanzierung bislang nicht zufriedenstellend gelöst.  

Wie groß ist die Finanzierungslücke?

Die Beiträge, die der Bund an die gesetzlichen Krankenkassen für Bürgergeldbeziehende zahlt, sind viel zu gering. Es ist eine staatliche Aufgabe, die medizinische Versorgung von Menschen am Existenzminimum im Krankheitsfall abzusichern. Im Jahr 2026 liegen diese Beiträge pro Person bei 144 Euro monatlich. Das Problem ist, dass sie nur etwa ein Drittel der tatsächlich anfallenden Kosten decken. Das Defizit, das sich aus den zu geringen Beiträgen vom Staat ergibt, liegt mittlerweile bei rund zwölf Milliarden Euro jährlich. Dieses Geld fehlt den gesetzlichen Krankenkassen.  Die privaten Krankenkassen bekommen hingegen einen maximalen Zuschuss von rund 509 Euro monatlich.

Warum ist es wichtig, dass die Versorgung aus dem Bundeshaushalt finanziert wird?

Ob diese Aufgabe aus dem Bundeshaushalt oder aus den Beitragsgeldern der gesetzlichen Krankenkassen gezahlt wird, ist nicht das Gleiche. Denn: Wenn eine staatliche Aufgabe aus Beitragsgeldern bezahlt wird, werden Personen mit niedrigem Einkommen überproportional stark belastet und Privatversicherte sind gar nicht beteiligt. Deshalb setzt die TK sich schon lange für kostendeckende Beiträge für Empfängerinnen und Empfänger von Bürgergeld aus dem Bundeshaushalt ein.  

Was macht die Politik?

Dass die Finanzierung der Beiträge für Empfängerinnen und Empfänger von Bürgergeld eine staatliche Aufgabe ist, sieht grundsätzlich auch die Politik so. Höhere Beiträge waren im Koalitionsvertrag der Ampelregierung vorgesehen, wurden dann aber nicht umgesetzt. Ende März 2026 hat sich auch die Finanzkommission Gesundheit für eine vollständige Finanzierung durch den Bund ausgesprochen. Mittlerweile wurde das Beitragssatzstabilisierungsgesetz verabschiedet. Darin ist eine Erhöhung der Pauschalen vorgesehen, im kommenden Jahr zahlt der Bund eine Milliarde mehr an die Kassen. Damit bleibt aber eine Unterfinanzierung von etwa elf Milliarden Euro.  

Kassen verklagen die Bundesrepublik Deutschland

Weil der Bund seit Jahren seiner Verantwortung nicht nachkommt, verklagen die Krankenkassen die Bundesrepublik Deutschland. Die TK hat - wie auch viele andere Krankenkassen - den Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-SV) bevollmächtigt, eine entsprechende Klage zu erheben. Gegenstand der Klage sind die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds für 2026. Hier geht es zur Pressemitteilung