Solidarität ist ein tragendes Prinzip der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Beiträge zur Krankenversicherung werden nach der finanziellen Leistungsfähigkeit der Versicherten bemessen, während die Gesundheitsleistungen gleich sind - für alle Versicherten. Es steht außer Frage, dass die Empfängerinnen und Empfänger von Bürgergeld wie alle anderen gesetzlich Versicherten medizinisch versorgt sein müssen und sollen. In der aktuellen Debatte geht es allein um die Finanzierung dieser Versorgung.  

Warum ist die aktuelle Regelung ungerecht?  

Der Bund zahlt Beiträge für die Empfängerinnen und Empfänger von Bürgergeld an die gesetzlichen Krankenkassen. Denn es ist eine staatliche Aufgabe, die medizinische Versorgung von Menschen am Existenzminimum im Krankheitsfall abzusichern. Im Jahr 2025 liegen die Beiträge pro Person bei 133 Euro monatlich. Das Problem: Diese Beiträge sind viel zu gering, sie decken nur etwa ein Drittel der tatsächlichen Kosten. Das Defizit, das sich aus den zu geringen Beiträgen vom Staat ergibt, liegt bei rund zehn Milliarden Euro jährlich. Dieses Geld fehlt den gesetzlichen Krankenkassen.  

Staatliche Finanzierung vs. Finanzierung aus Beitragsgeldern 

Ob diese Aufgabe aus dem Bundeshaushalt oder aus den Beitragsgeldern der gesetzlichen Krankenkassen gezahlt wird, ist nicht das gleiche. Denn: Wenn eine staatliche Aufgabe aus Beitragsgeldern bezahlt wird, werden Personen mit niedrigem Einkommen überproportional stark belastet und Privatversicherte sind gar nicht beteiligt.

Deshalb setzt die TK sich schon lange für kostendeckende Beiträge für Empfängerinnen und Empfänger von Bürgergeld aus dem Bundeshaushalt ein. Dass dies eine staatliche Aufgabe ist, sieht grundsätzlich auch die Politik so. Höhere Beiträge waren im Koalitionsvertrag der Ampelregierung vorgesehen, wurden dann aber nicht umgesetzt. Und auch Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hat sich zuletzt für eine vollständige Finanzierung durch den Bund ausgesprochen. 

Kassen verklagen die Bundesrepublik Deutschland

Weil der Bund seit Jahren seiner Verantwortung nicht nachkommt, verklagen die Krankenkassen die Bundesrepublik Deutschland. Die TK hat - wie auch viele andere Krankenkassen - den Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-SV) bevollmächtigt, eine entsprechende Klage zu erheben. Es geht darum, mehr Fairness für die Beitragszahlerinnen und -zahler durchzusetzen. Gegenstand der Klage sind die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds für 2026. Hier geht es zur Pressemitteilung