Ein wichtiger Treiber für Qualität, Innovation, Wirtschaftlichkeit und Patientennutzen im Gesundheitssystem ist aus TK-Sicht zweifelsohne der Wettbewerb. Doch genau in diesem Bereich erfährt die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) häufig Einschränkungen und der Nutzen wird von einigen Akteurinnen und Akteuren fälschlich immer wieder infrage gestellt. Welche zentrale Bedeutung der Wettbewerb für die GKV hat, erläutert Jörn Simon in seinem aktuellen Standpunkt.

Jörn Simon

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Leiter der TK-Landesvertretung Rheinland-Pfalz

Hohe Investitionen erfüllen nicht die Erwartungen

Fakt ist: Deutschland investiert enorme Summen in das Gesundheitswesen, die entsprechende Ergebnisqualität bleibt jedoch im Verhältnis weit hinter den Erwartungen zurück. Um dies zu ändern, ist unter anderem eine Abkehr von staatlicher Überregulierung hin zu einer Stärkung der Steuerungsmöglichkeiten durch die soziale Selbstverwaltung nötig. Dabei können nur diese beiden zentralen Hebel des Systems, soziale Selbstverwaltung und Wettbewerb zwischen den Kassen, die dauerhafte Grundlage für wirtschaftliches Handeln der GKV bilden.

Wahlmöglichkeit oder Einheitskasse?

Vor der "Einheitskasse" muss dringlich gewarnt werden. Jörn Simon

Brauchen wir die "Einheitskasse", die von verschiedenen Seiten immer mal wieder ins Feld geführt wird? Nein, vor dieser muss eindringlich gewarnt werden, da sie zwangsläufig in eine Falle aus mangelndem Veränderungsdruck und ineffizienten Prozessen mangels Innovationen führen würde. Ein Blick nach Österreich bietet ein warnendes Beispiel dafür, was passiert, wenn es nur noch eine Krankenkasse gibt. Die Fusionierung der zuvor neun österreichischen Kassen zur Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) hat nicht zu den erhofften finanziellen Einsparungen geführt, sondern im Gegenteil die Kosten sogar in die Höhe getrieben. 

Die Anzahl der Krankenkassen sollte demzufolge nicht durch politisch erzwungene Fusionen, sondern vielmehr durch die freie Wahl der Versicherten bestimmt werden. Lag die Anzahl der gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland Mitte der 1990er-Jahre noch bei fast 1000, waren es im Januar 2026 gerade noch 93. Weitere Fusionen sind bereits im Gange. Das verdeutlicht: Der Markt reguliert sich diesbezüglich selbst und braucht keinen künstlichen Eingriff von außen.

Wettbewerb versus Solidarprinzip

Seit der Einführung der freien Kassenwahl im Jahr 1996 hat der Wettbewerb in der GKV zu zahlreichen Verbesserungen für die Versicherten geführt, etwa bei der Servicequalität und der Angebotsbreite. Auch die Digitalisierung wurde vor allem durch den Wettbewerb vorangetrieben. Natürlich ist dieser aber auch durch unser Solidarprinzip begrenzt - und das aus gutem Grund. Dass keine Risikoselektion stattfindet und jeder Mensch versichert werden muss, unabhängig von den vorhandenen Vorerkrankungen und Risiken, ist ein Wert, an dem nicht gerüttelt werden darf. 

Dennoch besteht großes Potenzial darin, die Handlungsspielräume der GKV zu erweitern, ohne deren Kern zu gefährden. Besonders bei den Satzungsleistungen und Selektivverträgen bremsen uns oft zu starre Vorschriften aus. Wenn wir hier flexibler würden, könnten wir Innovationen - gerade im Bereich der Digitalisierung, Telemedizin und der verantwortungsvollen Nutzung von Gesundheitsdaten - viel schneller auf den Weg bringen.

Fairer Wettbewerb zwischen GKV und PKV

Es ist nicht tragbar, dass die GKV strukturell benachteiligt wird. Jörn Simon

Fairen Wettbewerb sollte es unbedingt auch zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung (PKV) geben. Hier herrschen noch immer ungleiche Bedingungen vor. Es ist aus Sicht der TK nicht tragbar, dass die GKV strukturell benachteiligt wird, indem sie beispielsweise versicherungsfremde Leistungen finanziert, für die der Staat nicht ausreichend aufkommt - die Milliardenlücke bei den Beiträgen für Bürgergeldempfängerinnen und -empfänger ist hier ein Paradebeispiel. 

Diesen Belastungen ist die PKV nicht ausgesetzt. Ziel sollte also ein Versicherungssystem sein, das auf einheitlichen Finanzierungs- und Vergütungsregeln basiert. Keine Einheitsversicherung, aber ein fairer Wettbewerb unter gleichen Bedingungen. 

Wettbewerb als Hebel für Wirtschaftlichkeit und Versorgungsqualität 

Für ein zukunftsfähiges Gesundheitssystem benötigen wir mehr und keinesfalls weniger Wettbewerb. Das muss in den anstehenden Strukturreformen spürbar werden. Als TK ist es unser zentrales Ziel, die beste Versorgung unserer Versicherten zum besten Preis zu ermöglichen. Dies wird uns zurzeit jedoch stark erschwert und einige Veränderungen sind unbedingt notwendig, was die folgenden Beispiele untermauern:

Beste Versorgung durch sinnvolle Verträge

  • Arzneimittelrabattverträge (insbesondere Biosimilars und Kinderarzneimittel) sowie die Einführung von Fokuslisten für patentgeschützte Arzneimittel müssen dringend wieder ermöglicht, ausgeweitet oder eingeführt werden, um einen Preiswettbewerb zu gestalten, ohne die Qualität zu senken. 
  • Im Hilfsmittelbereich sollten qualitätsgesicherte Ausschreibungen wieder möglich werden, um erhebliche Einsparpotenziale zu nutzen. 
  • Selektivverträge, die eine hochwertige und zugleich wirtschaftliche Versorgung sichern, müssen als Katalysatoren für Innovation die starren Kollektivverträge sinnvoll ergänzen. 
  • Insbesondere bei der Hausarztzentrierten Versorgung (HzV) fordert die TK ganz konkret die Abschaffung des Kontrahierungszwangs, da die HzV meist teurer ist als die Regelversorgung, ohne einen erkennbaren größeren Mehrwert zu liefern. 
  • Die Kassen benötigen zudem mehr Freiheit bei der Aushandlung von Qualitätsverträgen im stationären Bereich, die zurzeit auf wenige Indikationen beschränkt sind. So könnte die Ergebnisqualität in Krankenhäusern besser gesteuert und vergütet werden. 

Innovation fördert den Wettbewerb

Zukünftig sollte es unbedingt Änderungen beim Innovationsfond geben, denn er ist aktuell zu bürokratisch und unflexibel gestaltet. Ein Alternativvorschlag wäre ein kassenindividuelles Innovationsbudget, bei dem Krankenkassen verpflichtet würden, einen Mindestbetrag pro Versicherten in Modellprojekte zu investieren. Dies würde praxisnahe Innovationen beschleunigen und deren Überführung in die Regelversorgung erleichtern.

Die gesetzlichen Kassen sollten wieder mehr Spielraum bei den ökonomisch sinnvollen Finanzreserven erhalten. Jörn Simon 

Kassenindividueller Zusatzbeitrag als wichtiges Steuerungsinstrument

An oberster Stelle muss selbstverständlich immer der verantwortungsvolle Umgang mit Beitragsgeldern stehen. Um die Stabilität der Beiträge zu sichern, sollten die gesetzlichen Kassen wieder mehr Spielraum bei den ökonomisch sinnvollen Finanzreserven erhalten. Zurzeit ist es nicht möglich, ausreichend Rücklagen zu bilden, um die Zusatzbeiträge dauerhaft stabil zu halten. Gerade der kassenindividuelle Zusatzbeitrag ist aber ein wichtiges Steuerungsinstrument und fördert den Preiswettbewerb in der GKV. Der Wettbewerb setzt den Anreiz wirtschaftlich zu arbeiten und die Verwaltungskosten niedrig zu halten bei einem möglichst guten Serviceangebot für die Versicherten. 

Fazit 

Wettbewerbliche Handlungsspielräume wurden in den vergangenen Legislaturperioden immer stärker eingeschränkt. Die Krankenversicherung wurde teurer, die Versorgung aber keineswegs besser. Das muss sich ändern. Wettbewerb ist kein Selbstzweck, sondern ein effektives Steuerungsinstrument für Qualität und Innovation. Er hat eindeutig das Potenzial unser Gesundheitssystem zu stabilisieren. Ein geerdeter, durch Selbstverwaltung kontrollierter Wettbewerb schützt das System vor politischen Zickzackkursen sowie wirtschaftlichen Krisen und sichert langfristig den Nutzen für alle Versicherten. Mehr Wettbewerb wagen, sollte folglich die Devise bei den kommenden Strukturreformen sein.