GeDIG ebnet den Weg für eine moderne Gesundheitsversorgung
Position aus Rheinland-Pfalz
Mit dem Kabinettsbeschluss zum Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) wird die Digitalstrategie des Bundes konsequent fortgeführt. Ein Statement von Jörn Simon, Leiter der TK-Landesvertretung Rheinland-Pfalz.
Kabinettsbeschluss zum GeDIG ebnet den Weg für eine moderne Gesundheitsversorgung
Mit dem Kabinettsbeschluss zum Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) wird die Digitalstrategie des Bundes konsequent fortgeführt und an zentralen Stellen weiterentwickelt. Gerade für Rheinland-Pfalz als Flächenland bietet eine stärkere Digitalisierung die Chance, Herausforderungen wie etwa dem medizinischen Fachkräftemangel zu begegnen und einen gleichberechtigten Zugang zu einer hochwertigen medizinischen Versorgung auch künftig flächendeckend in ländlichen Räumen sicherzustellen.
Jörn Simon
Digitaler Versorgungseinstieg soll Patientinnen und Patienten durchs Gesundheitssystem lotsen
Besonders begrüßenswert ist der geplante digitale Versorgungseinstieg. Er greift das Leitbild der TK - digital vor ambulant vor stationär - auf und konkretisiert diesen erstmals gesetzlich. Ziel ist es, Patientinnen und Patienten künftig über das Frontend, also die Benutzeroberfläche, der elektronischen Patientenakte (ePA) einen niedrigschwelligen Zugang zum Gesundheitssystem zu ermöglichen. Über eine Ersteinschätzung des Versorgungsbedarfs und die Anbindung an die 116 117 sollen die Versicherten schnell Orientierung erhalten und in die für sie passende Versorgungsstufe gelotst werden. So können knappe Ressourcen effizienter eingesetzt und Arztpraxen sowie Notaufnahmen künftig spürbar entlastet werden.
Primärversorgungssystem - erste Schritte sind gemacht
Mit dem digitalen Versorgungseinstieg macht das Gesetz erste wichtige Schritte in Richtung eines modernen Primärversorgungssystems. Es schafft damit die Voraussetzungen für eine bessere Steuerung der Versorgung - die konkrete Ausgestaltung wird allerdings erst mit den weiteren Gesetzgebungsverfahren erfolgen. Dabei ist es eine zentrale Notwendigkeit personelle und finanzielle Ressourcen unseres Systems möglichst effizient einzusetzen, damit auch langfristig eine Gesundheitsversorgung auf hohem Niveau erhalten bleibt. Wenn man gleichzeitig den Zugang zur medizinischen Versorgung gerecht und langfristig sichern will, lässt sich dies nur durch eine intelligente Steuerung gewährleisten.
Stärkung der Patientenakte sorgt für eine besser vernetzte und datenbasierte Versorgung
Die Stärkung der elektronischen Patientenakte (ePA) stellt ebenso eine entscheidende Voraussetzung für die Modernisierung unserer Gesundheitsversorgung dar. Erfreulich ist hier besonders, dass Versicherte künftig ihre ePA-Daten mit ihrer Versicherung teilen können. Die Daten lassen sich anschließend für innovative Anwendungen, Präventionsangebote und eine koordinierte Versorgung des Versicherten nutzen. Das schafft die Grundlage für eine zunehmend datenbasierte und vernetzte Gesundheitsversorgung und eröffnet neue Möglichkeiten, Versorgung gezielt weiterzuentwickeln.
EHDS: verlässlicher Rahmen für europäische Vorgaben
Positiv ist zudem, dass das Gesetz einen verlässlichen und rechtssicheren Rahmen für die Umsetzung des European Health Data Space (EHDS) etabliert und damit die Voraussetzungen für eine innovationsfreundliche, fristgerechte und möglichst unbürokratische Umsetzung europäischer Vorgaben schafft.
Insgesamt sind mit diesem Kabinettsentwurf zentrale Weichen gestellt. Entscheidend wird nun sein, dass die noch ausstehenden gesetzlichen Grundlagen und Zuständigkeiten zügig geschaffen werden. Nur wenn diese frühzeitig vorliegen, können Krankenkassen ihre neue Rolle in der digitalen Versorgungssteuerung verlässlich wahrnehmen.