Allerdings liegen den Krankenkassen aussagekräftige Abrechnungsdaten der niedergelassenen Ärzte und Ärztinnen heute erst sechs Monate nach Quartalsende vor. Es können also bis zu neun Monate zwischen erbrachter Leistung und Dokumentation bei der Krankenkasse vergehen. 

Aus Sicht der TK muss die Dauer bis zur Übermittlung der Abrechnungsdaten deutlich reduziert werden. Die TK begrüßt es deshalb außerordentlich, dass der Gesetzgeber in der Debatte um das geplante Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) eine schnellere Übermittlung der Abrechnungsdaten zwischen den Praxen und den Krankenkassen diskutiert. Das TK-Positionspapier beschreibt drei Wege, wie eine schnellere Lieferung der ambulanten Abrechnungsdaten verwirklicht werden kann. 

TK-Posi­tion Vertrags­ärzt­liche Abrech­nungs­daten schneller verfügbar machen

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