Für neun Operationen gelten deutschlandweit Mindestmengen. Das bedeutet: Krankenhäuser müssen bestimmte Fallzahlen erreichen, damit sie die Eingriffe durchführen dürfen.

Brustkrebs-Operationen dürfen nach einem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) von Ende 2021 künftig nur noch an Krankenhausstandorten durchgeführt werden, die mindestens 100 solcher Operationen im Jahr durchführen. Für Lungenkrebs-Operationen gilt eine Mindestmenge von 75 pro Jahr und Standort. Für komplexe Operationen an der Bauchspeicheldrüse wurde die bestehende Mindestmenge von zehn auf 20 erhöht.

Die Mindestmengen für komplexe Eingriffe an der Speiseröhre wurden bereits Ende des Jahres 2020 von zehn auf 26 Eingriffe im Jahr angehoben. Für die Versorgung von Extrem-Frühgeborenen mit einem Geburtsgewicht unter 1.250 Gramm gilt zukünftig eine Mindestmenge von 25 statt aktuell 14 Behandlungen jährlich. 

"Mindestmengenregelungen gehören zu den harten Qualitätsparametern für Kliniken. Sie immer weiter zu schärfen ist gut und wichtig. Denn wer viel operiert, macht weniger Fehler. Der Zusammenhang zwischen Routine bei Eingriffen und dem Behandlungsergebnis ist durch zahlreiche Untersuchungen belegt", sagt Guido Dressel, Leiter der TK-Landesvertretung Thüringen.

Bauchspeicheldrüsen-OP: 5 von 16 Kliniken erfüllen neue Mindestmenge

"Die aktualisierten Mindestmengenregelungen zeigen erneut, dass sich die Thüringer Krankenhauslandschaft dringend verändern muss. Elf der 16 Kliniken, die 2021 zum Beispiel komplexe Operationen der Bauchspeicheldrüse durchgeführt haben, lagen unter den zukünftig vorgegebenen 20 Operationen. Die einzige Thüringer Klinik, die die neue Mindestmenge für Speiseröhren-Operationen in den vergangenen Jahren erbracht hat, ist das Universitätsklinikum Jena", sagt Dressel.

"Die neuen Mindestmengen müssen zwar erst ab 2025 vollständig erfüllt werden, mehr Spezialisierung der Thüringer Kliniken ist allerdings so schnell wie möglich nötig. Die Mindestmengenregelungen bieten sich dabei als krankenhausplanerisches Steuerungselement an, da sie ausgiebig wissenschaftlich validiert sind."

Brustkrebs: Hälfte der Kliniken erfüllt Mindestmenge

Brustkrebs-Operationen wurden neu in die Mindestmengenregelungen aufgenommen. 17 Thüringer Klinikstandorte, die solche Operationen durchführen, veröffentlichen ihre Qualitätsdaten im Krankenhausspiegel Thüringen. Acht der 17 Krankenhäuser haben 2021 mindestens die geforderten 100 Eingriffe durchgeführt. In sechs Krankenhäuser wurden weniger als 50 Patientinnen operiert. 

"Viele Anbieter für bestimmte Operationen bedeuten niedrige Fallzahlen an den einzelnen Standorten. Ausreichend Erfahrung zu sammeln, fällt dann schwerer, als wenn die Eingriffe auf wenige hoch qualifizierte Kliniken konzentriert sind", so Dressel. 

Behandlungsqualität wichtiger als Wohnortnähe

Einer Spezialisierung der Kliniken stehen auch die Thüringerinnen und Thüringer offen gegenüber. Neun von zehn Menschen würden sich für eine spezialisierte Klinik entscheiden, wenn sie vor einer Operation die Wahl haben zwischen einem Krankenhaus mit umfassenden Erfahrungen in dem sie betreffenden Eingriff, das allerdings weiter entfernt ist, und einer Klinik in ihrer Nähe, das nicht auf die Behandlung spezialisiert ist. Das ist eines der Ergebnisse einer Forsa-Befragung, die im Auftrag der TK Anfang 2021 durchgeführt wurde.

Hintergrund 

Die Mindestmengenregelung trat erstmals 2004 in Kraft und gilt seit Anfang 2022 für neun Bereiche. Ab 2025 müssen sie vollständig erfüllt werden. Bis dahin gibt es zum Teil unterschiedliche Übergangsregelungen.

Zu den Mindestmengenregelungen zählt der Einsatz von künstlichen Kniegelenken (50 Fälle/Jahr) sowie komplexe Eingriffe an der Speiseröhre (26 Fälle/ Jahr) und an der Bauchspeicheldrüse (20 Fälle/Jahr). Außerdem gelten Mindestmengen für die Transplantation von Stammzellen (25 Fälle/Jahr), Leber (20 Fälle/Jahr) und Nieren (25 Fälle/Jahr). Zudem ist festgelegt, dass für die Versorgung von Frühgeborenen mit einem Geburtsgewicht unter 1.250 Gramm 25 Fälle/Jahr nachzuweisen sind. Neu festgelegt hatte der G-BA die Mindestmengen für Brustkrebs-Operationen (100 Fälle/ Jahr) und Lungenkrebs-Operationen (75 Fälle/ Jahr).