Das Gutachten legt nahe, dass die Finanzierung über Fallpauschalen künftig Bestandteil eines modularen Vergütungssystems sein sollte. Ein Krankenhaus würde dann ein Gesamtbudget erhalten, welches sich aus einem Posten für Vorhaltekosten, den Fallpauschalen für die erbrachte medizinische Leistung sowie einem Vergütungsanteil für Qualität - etwa für eine besonders leitliniengerechte Versorgung - besteht. Voraussetzung sei allerdings, dass der Gesetzgeber die apparative und personelle Ausstattung festlegen müsste, die eine Klinik benötigt, um eine bestimmte Leistung erbringen zu dürfen.

Folgte man den Reformansätzen des Gutachtens, stünden Klinken weniger unter dem Druck, Einnahmen über Fallzahlen zu generieren, da beispielsweise die Vorhaltekosten für Spezialabteilungen übernommen würden. Aufgrund der Vergütung für Qualität, zum Beispiel bei leitliniengerechter Versorgung, wären Häuser stärker gehalten, sich mit Fragen der Prozessoptimierung zu befassen und damit die Behandlungsqualität zu verbessern.

Das Gutachten regt zudem an, die strikten Sektorengrenzen des Gesundheitssystems weiter aufzuweichen. Dem häufigen Wunsch von Versicherten, wohnortnah behandelt zu werden, könnte dann besser entsprochen werden. Warum sollte eine medizinische Leistung, die in gleicher Qualität ebenso ambulant erbracht werden könnte, im Krankenhaus erfolgen? Voraussetzung hierfür wäre allerdings, dass gleiche medizinische Leistungen auch gleich vergütet würden.

Gutachten zur bedarfs­ge­rechten Gestal­tung der Kran­ken­haus­fi­nan­zie­rung

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