Die Klinikreform muss nun in den Bundesländern umgesetzt werden. Die Landesregierung von Baden-Württemberg hat deshalb einen neuen Krankenhausplan beschlossen, der die bisherige Rahmenplanung nach Fachabteilungen auf eine detailliertere Planung nach Leistungsgruppen und Planungsebenen umstellt.

TK: Wie bewerten Sie die finale Version des Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform?

Die Behandlungsqualität hat nicht mehr die Bedeutung, die sie ursprünglich haben sollte. Nadia Mussa

Nadia Mussa: Gemessen an der ursprünglichen Reformidee gab es im Lauf des langen Verfahrens Veränderungen, die nicht im Interesse der Patientinnen und Patienten sind. So dürfen jetzt beispielsweise Leistungsgruppen auch ohne Erfüllung der Qualitätsvorgaben an die Krankenhäuser vergeben werden, wenn dies erforderlich ist, um die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen. Die Entscheidung, ob ein solches Erfordernis gegeben ist, liegt bei den Landesbehörden. Mindestfallzahlen in der Krebschirurgie wurden flexibilisiert, die Kooperationsmöglichkeiten für Krankenhäuser erweitert. Die Behandlungsqualität hat durch diese Veränderungen nicht mehr die Bedeutung, die sie ursprünglich haben sollte.

Nadia Mussa

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Leiterin der TK Landesvertretung Baden-Württemberg

TK: Im neuen Krankenhausplan der Landesregierung steht, wie die Reform in Baden-Württemberg umgesetzt werden soll. Ist das Land hier auf dem richtigen Weg?

Mussa: Ja, das kann man tatsächlich so formulieren. Ein zentraler Fortschritt im Vergleich zum bisherigen Krankenhausplan besteht darin, dass das Land nun viel mehr Verantwortung übernimmt bei der Frage, welche Klinik welche Operationen durchführen darf. Da waren die Spielräume für die Krankenhäuser sehr groß, klare Qualitätsanforderungen haben gefehlt. Ebenfalls positiv zu bewerten ist die Ausrichtung der Planung am tatsächlichen Bedarf.

TK: Welche Punkte des neuen Krankenhausplans sehen Sie darüber hinaus positiv?

Mussa: Digitalisierung, Telemedizin und sektorenübergreifende Versorgung werden nun in der Planung berücksichtigt. Die Nutzung der Plattform MEDI:CUS und der elektronischen Patientenakte wird ausdrücklich erwähnt. Die Klinikträger sind angehalten, solche Instrumente einzusetzen, "um Versorgungssysteme zu vernetzen und Sektoren zu überwinden".

Es ist erfreulich, dass der grenzüberschreitenden Abstimmung zwischen den Bundesländern ein eigenes Kapitel gewidmet ist. Nadia Mussa

Zudem ist erfreulich, dass der grenzüberschreitenden Abstimmung zwischen den Bundesländern ein eigenes Kapitel gewidmet ist. Darin heißt es, "dass die Krankenhausplanung zwischen den beteiligten Ländern abzustimmen ist, sofern ein Krankenhaus auch für die Versorgung der Bevölkerung anderer Länder wesentliche Bedeutung hat". Im Jahr 2024 sind insgesamt rund 140.000 Patientinnen und Patienten aus anderen Bundesländern nach Baden-Württemberg gekommen, darunter 16.000 aus solchen, die keine Grenze zu unserem Bundesland haben. Diese Zahlen des Statistischen Bundesamtes unterstreichen die Notwendigkeit, in der Krankenhausplanung über die Landesgrenzen hinaus zu denken.

TK: Was sehen Sie kritisch?

Mussa: Die Formulierungen sind an der einen oder anderen Stelle noch recht vage und unkonkret. So wird zum Beispiel nicht näher erläutert, auf Basis welcher Kriterien die Zuordnung der Leistungsgruppen zu den Versorgungsebenen erfolgt. Anderes Beispiel: Zwar wird in dem Plan bestätigt, dass aufgrund der demographischen Entwicklung der Krankenhausplan regelmäßig angepasst werden muss. Doch unklar bleibt, in welchen Intervallen dies geschehen soll und wie die Berechnungen validiert werden. Ähnliches gilt für die Entwicklung der Morbidität. Auch hier ist nicht ersichtlich, wie diese Dynamik fachkundig in die Planung einfließen soll.

TK: Wie soll es jetzt weitergehen?

Es braucht einen breiten Strategieprozess, der alle verantwortlichen Akteure im Land mitnimmt. Nadia Mussa

Mussa: Um die offenen Punkte zu konkretisieren und die optimale Anpassung an veränderte Bedingungen zu gewährleisten, braucht es einen breiten Strategieprozess, der alle verantwortlichen Akteure im Land mitnimmt. Als TK wollen wir unsere Expertise in diesen Prozess gerne einbringen.

Damit die Transformation der Kliniklandschaft nicht an finanziellen Problemen scheitert, wurde beim Bundesamt für soziale Sicherung (BAS) ein Transformationsfonds eingerichtet, der mit insgesamt rund 50 Milliarden Euro gefüllt ist. Daraus werden von 2026 bis 2035 Vorhaben gefördert, mit denen die Krankenhausstrukturen in Deutschland im Sinne der Reform angepasst werden. Davon kann auch Baden-Württemberg entsprechend seiner Einwohnerzahl profitieren. Die Anträge werden von den Bundesländern gestellt, nachdem die Krankenhausträger Vorschläge bei den Sozialministerien eingereicht haben. So haben die Länder die Möglichkeit, Maßnahmen zielgenau zu unterstützen.

Positionspapier der TK-Landesvertretung

Hinweise zur neuen Krankenhausplanung

Die Krankenhausplanung in Baden-Württemberg im Bereich der somatischen Versorgung sieht in Zukunft so aus, dass die medizinischen Leistungen der Krankenhäuser in insgesamt 65 Leistungsgruppen abgebildet werden. Diese Leistungsgruppen werden zudem drei räumlichen Planungsebenen zugeordnet: den 44 Stadt- und Landkreisen, sechs Versorgungsregionen und dem Land als solches.  

Dabei werden hochspezialisierte Leistungen wie etwa Herzchirurgie möglichst zentral auf Landesebene angeboten, während die Leistungsgruppen der Grund- und Regelversorgung flächendeckend den Stadt- und Landkreisen zugeordnet werden.

Die Krankenhäuser können die Berechtigung zur Teilnahme an einer Leistungsgruppe auf einer digitalen Plattform beantragen. Der MD soll prüfen, ob dafür die qualitativen Voraussetzungen gegeben sind. Zunächst wird das aktuelle Leistungsspektrum der Kliniken in die Leistungsgruppen übertragen.      

Für die Fachgebiete Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatische Medizin und Psychotherapie sowie
Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie wird zunächst keine Leistungsgruppensystematik eingeführt.