Die TK unterstützt beispielsweise ihre Versicherten mit einer kostenfreien Prüfung von Behandlungsfehlervorwürfen. Darüber hinaus spielt das Thema Patientensicherheit für die TK eine große Rolle.

Doch wann spricht man von einem Behandlungsfehler? "Von einem Behandlungsfehler spricht man unter anderem dann, wenn eine Ärztin oder ein Arzt bei der Diagnose oder bei der Behandlung - beispielsweise einem medizinischen Eingriff - die notwendige Sorgfalt verletzt und dadurch seiner Patientin oder seinem Patienten einen Schaden zugefügt hat", sagt Jonas Petersen, Behandlungsfehler-Experte bei der TK. Beispiele für "klassische" Behandlungsfehler sind falsche Diagnosen, fehlerhafte Medikation, Verbleib von Fremdkörpern nach Operationen, die Patientin oder der Patient wurde trotz Notwendigkeit nicht an einen Facharzt oder ein Krankenhaus überwiesen und unzureichende Hygiene.

2025 wandten sich TK-Versicherte 7.540 mal an die Kasse, weil sie bei sich einen Behandlungsfehler vermuteten. Allein 1.029 Behandlungsfehlervorwürfe kamen aus Bayern. Mit 27 Prozent der Fälle ist die Chirurgie die Fachrichtung, bei der die Versicherten die meisten Fehler meldeten. 

"Wenn die Patientinnen und Patienten ihre Kasse bei der Aufarbeitung des Behandlungsfehlers einschalten, hat das für sie den Vorteil: Sie können in Ruhe abwarten, ob die Kasse Erfolg hat, und können dann entscheiden, ob sie die Risiken und Belastungen eines Klagewegs beschreiten wollen", sagt Petersen. Dabei sollten sie allerdings eventuelle Verjährungsfristen beachten. Bei Anhaltspunkten für einen finanziellen Schaden der Krankenkasse kann die TK auch medizinische Gutachten in Auftrag geben. Auf Grundlage des daraus resultierenden Gutachtens des Medizinischen Dienstes (MD) können Betroffene anschließend auch ihre zivilrechtlichen Ansprüche geltend machen. So hat die TK im vergangenen Jahr 2.510 Gutachten beauftragt.  

Meldepflicht für Behandlungsfehler

Die TK kritisiert, dass Fehler aktuell nur erfasst werden, wenn Patientinnen oder Patienten sie melden. Sie fordert daher eine Meldepflicht für Behandlungsfehler von allen medizinischen Einrichtungen. "Durch eine systematische Auswertung der Fehlerquellen könnte die Qualität der medizinischen Versorgung entscheidend verbessert werden", sagt Petersen und ergänzt: "Um die Betroffenen vor langwierigen Verfahren zu schützen, braucht es hierzulande außerdem rechtliche Vorgaben, um Behandlungsfehler-Prozesse zu beschleunigen."  

Hilfe bei Behandlungsfehlern

Die Medizinrechts-Expertinnen und -Experten der TK unterstützen betroffene Versicherte mit einer speziellen Hotline (Rufnummer 040 460 66 12 140 oder per E-Mail: behandlungsfehler@tk.de) bei der Prüfung und Aufarbeitung ihrer Fälle.

Darüber hinaus finden Betroffene wichtige Informationen im Wegweiser Behandlungsfehler und in der folgenden Broschüre: 

TK-Broschüre Behand­lungs­fehler

PDF, 2.5 MB Downloadzeit: eine Sekunde

Um die Sicherheit für die Patientinnen und Patienten weiter zu verbessern, analysiert die TK bestätigte Behandlungsfehlerfälle systematisch und mit Unterstützung externer Expertinnen und Experten. "Die daraus gewonnenen Erkenntnisse und Hinweise geben wir an die Praxis - also Kliniken, Arztpraxen und medizinisches Fachpersonal sowie Qualitäts- und Risikomanager im Gesundheitswesen - zurück", erklärt Petersen. "So leisten die TK-Patientensicherheits-Signale einen wichtigen Beitrag, um Abläufe in medizinische Einrichtungen zu verbessern und die Behandlungssicherheit gemeinsam mit den Akteuren zu erhöhen und Wiederholungsfälle zu vermeiden." Die Berichte geben beispielsweise Hinweise, wie eine Sepsis oder Thrombose rechtzeitig erkannt oder wie Eingriffsverwechslungen oder Diagnosefehler vermieden werden können. Die Patientensicherheits-Signale sind auf der TK-Webseite abrufbar.

Lückenlos dokumentierte Patientenhistorie

Ein entscheidender Schritt in Richtung Patientensicherheit wurde mit der Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) getan, so der TK-Behandlungsfehler-Experte. "Durch die zentrale einrichtungsübergreifende Dokumentation sind beispielsweise mögliche Wechselwirkungen von Medikamenten direkt erkennbar. Außerdem kann eine in der ePA lückenlos dokumentierte Patientenhistorie dazu führen, dass mögliche Diagnose- und Therapiefehler rechtzeitig auffallen oder rückwirkend aufgedeckt werden." Auch die beschlossene Krankenhausreform, die eine stärkere Spezialisierung der Kliniken und geringere finanzielle Anreize für möglichst viele Eingriffe vorsieht, bietet die Chance, Behandlungsfehler zu reduzieren, sagt Petersen: "Eine rasche und gute Umsetzung der Reform kann für mehr Sicherheit und Qualität im Krankenhausbereich sorgen."

Anzahl der Behandlungsfehlervorwürfe aus Bayern nach Fachrichtung (Jahr 2025)

FachrichtungAnzahlAnteil
Chirurgie28127 Prozent
Zahnmedizin15715 Prozent
sonst. Fachgebiete14414 Prozent
Geburtshilfe / Gynäkologie13113 Prozent
Pflegefehler495 Prozent
Orthopädie495 Prozent
Allgemeinmedizin666 Prozent
Augenheilkunde333 Prozent
Innere Medizin434 Prozent
HNO131 Prozent
Urologie172 Prozent
Neurologie / Psychiatrie343 Prozent
Kardiologie121 Prozent