Und die Anzahl der Pflegebedürftigen wächst weiter. Das zeigt eine aktuelle Auswertung der TK-Pflegeversicherung. Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Zahl der Erstanträge im Jahr 2020 bei der TK in Hamburg um 7 Prozent. Den Erstantrag auf Pflegeleistungen können TK-versicherte oder ihre Vertreterinnen und Vertreter seit Juli 2020 auch online stellen. Als zusätzliche Unterstützung im Alltag stehen allen Pflegebedürftigen mit Pflegegrad so genannte Entlastungsleistungen zu. Diese werden jedoch noch immer von vielen Betroffenen zu wenig genutzt.

Woran das liegen kann und welche Verbesserungsvorschläge die Techniker Krankenkasse (TK) hat, erklärt Maren Puttfarcken, Leiterin der TK-Landesvertretung Hamburg, im Interview.

TK: Frau Puttfarcken, was sind Entlastungsleistungen und wie können sie in Anspruch genommen werden? 

Maren Puttfarcken: Entlastungsleistungen stehen automatisch allen Pflegebedürftigen zu, die einen Pflegegrad hat und zu Hause versorgt wird. Sie müssen dazu keinen gesonderten Antrag stellen und können die entsprechenden Quittungen einfach bei der jeweiligen Pflegekasse vorlegen. Welche Leistungen in Anspruch genommen werden können, wird auf Landesebene entschieden. In Hamburg sind das zum Beispiel Betreuungsangebote, Gesprächsgruppen, aber auch Haushaltshilfen. Welche Angebote zur Unterstützung im Alltag in Anspruch genommen werden können, gibt es auf hamburg.de.

Ende 2020 wurden die Entlastungsleistungen jedoch nur von etwas mehr als der Hälfte aller Berechtigten (55,2 %) in Anspruch genommen. Das zeigt uns, dass das Angebot noch zu wenig bekannt ist.

Maren Puttfarcken

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Leiterin der TK-Landesvertretung Hamburg

Wir müssen gemeinsam dafür sorgen, dass Angebote sichtbarer gemacht werden und für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen keine zusätzlichen Belastungen durch bürokratische Hürden entstehen. Maren Puttfarcken

TK: Wie viel Geld steht den Pflegebedürftigen für die Angebote zur Unterstützung im Alltag zu?

Puttfarcken: Monatlich können 125 Euro für die Entlastungsleistungen bei der Pflegekasse abgerechnet werden. Doch die monatliche Deckelung des Budgets bringt bürokratische Hürden mit sich: Wenn Versicherte uns im Januar eine Rechnung über 800 Euro für Entlastungsleistungen einreichen, können wir sie nicht ohne weiteres erstatten. Kommt die Rechnung dagegen mit dem gleichen Betrag im November, ist es kein Problem. Das schränkt die Pflegebedürftigen in ihrer Flexibilität ein, weil sie im Verlauf des Jahres weniger individuelle Schwerpunkte setzen können. Hier wäre es sinnvoller, statt der monatlichen 125 Euro ein flexibles Jahresbudget von 1.500 Euro zu schaffen.

TK: Was muss aus Sicht der TK geändert werden, damit die Leistungen häufiger in Anspruch genommen werden?

Puttfarcken: Mit dem Anstieg der Anzahl an Pflegebedürftigen wachsen auch die Herausforderungen in der Pflege. Deshalb müssen wir gemeinsam dafür sorgen, dass Angebote sichtbarer gemacht werden und für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen keine zusätzlichen Belastungen durch bürokratische Hürden entstehen. Auch die Chancen der Digitalisierung müssen wir noch viel stärker nutzen. Mit dem Online-Pflegekurs TK-Pflegecoach  oder der Online-Beratung pflegen-und-leben.de bietet die TK schon jetzt, zusätzlich zu den klassischen Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung, digitale Angebote für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen.

Hintergrund

Entlastungsleistungen  nach §45b SGB XI: Ab Pflegegrad 1 stehen Pflegebedürftigen in häuslicher Pflege monatlich bis zu 125 Euro zu. Welche Vorschläge die TK hat, um pflegebedürftige Angehörige zu entlasten, gibt es zum Nachlesen in den TK-Positionen zur Gesundheitspolitik . Daten zur aktuellen Pflegesituation in Hamburg und bundesweit gibt es beim Statistischen Bundesamt unter dem Suchbegriff "Pflege".