Wenn 13-Jährige ein Rap-Video erstellen, in dem sie einen dunkelhäutigen Mitschüler extrem rassistisch beleidigen, und dieses Video dann auf YouTube öffentlich hochladen, geht es um "Cybermobbing". Cybermobbing ist Dauerstress: Nachrichten können die Betroffenen rund um die Uhr erreichen. Außerdem ist das Mobbing oft extremer, weil die Täter ihrem Opfer nicht ins Gesicht sehen müssen. 

Fotos werden öffentlich

"Sexting" - Mädchen oder Jungen machen Nacktselfies mit dem Handy, schicken diese einer anderen Person - dem Partner oder einem Unbekanntem, der sie darum gebeten hat. Womit sie nicht rechnen: Diese Fotos oder Videos werden dann häufig der Öffentlichkeit online preisgegeben. Jeder, der die Fotos dann ohne Erlaubnis teilt, macht sich nach §§ 22, 33 KUG oder auch nach § 201a StGB strafbar. Zudem kommt eine Strafbarkeit nach § 184 StGB wegen der Verbreitung pornographischer Schriften in Betracht. Das große Problem für die betroffene abgebildete Person: Es ist nahezu unmöglich, verunglimpfende Inhalte je wieder aus dem Internet zu löschen. 

Gesa Stück­mann

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Rechtsanwältin und Gründerin von Law4school

Wichtiger als der Ruf nach Sanktionen ist aber Prävention, damit diese Schäden möglichst gar nicht erst entstehen. Am einfachsten lassen sich präventive Maßnahmen im schulischen Umfeld umsetzen. Hier erreichen wir sowohl alle Kinder, als auch vielfach deren Eltern und natürlich auch die Lehrer.

Live-Webinare als Prävention

Das Projekt Law4school setzt mit Live-Webinaren für Schulen auf allen Ebenen der Prävention an:
Primär, um Risiken zu vermeiden: Schüler werden darüber aufgeklärt, dass ein Foto als Profilbild verwendet von anderen missbraucht werden kann. Sekundär, um frühzeitig zu erkennen, dass man betroffen ist: Eine 13-Jährige erfährt durch das Webinar, dass das Zusenden von Dickpics eines 19-Jährigen an sie strafbar ist und Missbrauch darstellt. Sie erzählt es daraufhin dem Schulsozialarbeiter. Tertiär, um zu verhindern, dass bereits eingetretene Schäden sich verschlimmern können: Ein Schüler, der in einer WhatsApp-Gruppe beleidigt, verleumdet und diffamiert wird und daraufhin den Schulbesuch verweigert, erhält Unterstützung durch andere Schüler, die dieses dem Schulsozialarbeiter melden, um es zu stoppen.

Tipps aus der Praxis

In den Live-Webinaren gibt Rechtsanwältin Gesa Stückmann Schulklassen anhand tatsächlicher Fälle aus der anwaltlichen Praxis praktische Tipps und Handlungsanleitungen. Sie erklärt, wie junge Menschen sich gegen Cybermobbing wehren können. Sie zeigt, dass das Recht auch im Internet gilt und dass niemand damit alleine ist. Damit bietet das Projekt sowohl erste Hilfe als auch Prävention. Mit diesem deutschlandweit einmaligen Angebot schafft es Gesa Stückmann rechtliche Themen in verständlicher Form in die Schulen zu bringen.

Das Angebot umfasst Eltern-Kind-Webinare für Grundschule, Schüler-Webinare ab Klasse 5 bis in die Berufsschule. Alle Webinare sind sowohl inhaltlich, als auch vom Sprachgebrauch an das jeweilige Alter angepasst. Elternabende und Webinare für Lehrer und Sozialpädagogen ergänzen das Angebot.

Auch Thema an Berufsschulen

Law4school wird auch von Berufsschulen seit vielen Jahren genutzt. Die Rückmeldung der Berufsschulsozialarbeiter zeigt, dass sogar Jugendliche und junge Erwachsene durch die Webinare sensibler werden und dass sich das Schulklima zum positiven ändert. 
Die Live-Webinare von Law4school vermitteln sehr kompakt und tagesaktuell Inhalte zu Cybermobbing, Recht am eigenen Bild, Cybergrooming u.a. Die Webinare rütteln auf, regen Diskussionen an und werden durch ein Handout (PDF) mit weiterführenden Links begleitet.

Zur Person:

Gesa Stückmann, geboren in Düsseldorf, ist seit 1996 in eigener Kanzlei in Rostock tätig. 2011 wurde sie mit dem Landespräventionspreis Mecklenburg-Vorpommern für ihr Engagement zum Thema Cybermobbing an Schulen ausgezeichnet. 2018 erhielt sie den "EMOTION Award" in der Kategorie "Soziale Werte".