Wie ist die aktuelle Gesetzeslage?

Seit März 2017 dürfen Ärzte schwerkranken Patienten Cannabis als Medizin verordnen. Dabei geht es um getrocknete Cannabisblüten oder Cannabisextrakt sowie cannabishaltige Fertigarzneimittel - jeweils aus der Apotheke. Wenn die Krankenkasse der Verordnung zustimmt, übernimmt sie die Kosten der Therapie. 

Was galt vorher?

Auch vor 2017 konnten Ärzte in Ausnahmefällen cannabishaltige Fertigarzneimittel verschreiben. Dies betrifft die Medikamente Sativex® und Canemes® sowie Dronabinol, ein Rezepturarzneimittel, das Apotheken individuell zubereiten. Das gilt auch weiterhin.

In welchen Fällen können Ärzte Cannabis verordnen?

Patienten mit einer schwerwiegenden Erkrankung können Cannabis als Medizin bekommen, wenn

  • keine therapeutische Alternative zur Verfügung steht oder der behandelnde Arzt bestehende Alternativen nicht für sinnvoll hält und
  • angenommen werden darf, dass die Krankheit für den Patienten besser verläuft und schwerwiegende Symptome gelindert werden.

Begleitstudie: Was gehört zur Cannabis-Therapie dazu?

Zwei Bedingungen sind zu erfüllen, bevor die Krankenkasse die Kosten einer Cannabis-Therapie übernimmt:

  1. Die Krankenkasse prüft grundsätzlich unter Zuhilfenahme des MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) die Verordnung und entscheidet, ob sie die Therapie bewilligen darf. Ablehnen kann sie die Kostenübernahme nur in begründeten Ausnahmefällen.
  2. Arzt und Patient müssen zustimmen, die Cannabis-Therapie für eine wissenschaftliche Begleitstudie zu dokumentieren. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) sammelt die anonymisierten Daten, um über die Wirkung von Cannabis als Medizin weitere Erkenntnisse zu erlangen. Bei den Daten handelt es sich um Alter, Geschlecht und Diagnose des Patienten, vorherige Behandlungen, die Gründe für die Verordnung sowie Dosis und Wirkungen der Cannabis-Therapie.

Knackpunkt Studienlage: Für wen ist Cannabis als Medizin sinnvoll?

Es gibt eine Reihe von Krankheiten und Beschwerden, bei denen Ärzte bislang Cannabis verschrieben haben und heute noch verschreiben. Dazu gehören etwa Übelkeit bei Chemotherapien, Schmerzen, Spastiken bei Multipler Sklerose oder Appetitverlust bei HIV/AIDS-Patienten.

Allerdings existieren nur sehr wenige Studien, die wissenschaftlich belegen können, dass Cannabis bei einer bestimmten Krankheit oder einem bestimmten Symptom die geeignete Medizin ist. Zudem legt das neue Gesetz nicht fest, bei welchen Krankheiten Ärzte Cannabis als Medizin verordnen dürfen.

Wenn ein Versicherter einen Antrag auf Therapie mit Cannabis stellt, beauftragen die Krankenkassen in der Regel den MDK mit einer Begutachtung. Das Gutachten ist die Grundlage für die Entscheidung der Krankenkasse.

Woher kommt Cannabis als Medizin?

Wer Cannabis als Medizin verordnet bekommt, erhält Cannabisblüten oder andere cannabishaltige Arzneimittel in pharmazeutischer Qualität. Die eigens eingerichtete staatliche Cannabisagentur im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) soll den Anbau von Cannabis zu medizinischen Zwecken in Deutschland steuern und kontrollieren.

Noch hat der Anbau aber nicht begonnen. Bis dahin wird Cannabis aus dem Ausland importiert. Der Eigenanbau bleibt in Deutschland auch weiterhin verboten. 

Reizthema Cannabis: Warum wird darüber gestritten?

Die Positionen liegen weit auseinander: Dem einen gilt Cannabis als Allheilmittel, dem anderen als verteufeltes Rauschgift. Wer über Cannabis als Medizin spricht, sollte jedoch politische Themen wie die Legalisierungsdebatte ausklammern.

Denn: Das geltende Gesetz betrifft lediglich schwerkranke Patienten, für die in wenigen Fällen eine Therapie mit kontrolliert angebautem, qualitativ hochwertigem Medizinal-Cannabis in Frage kommt.

Wo über Cannabis diskutiert wird, mischen sich jedoch die beiden Aspekte Droge und Medizin immer wieder. Und das hat Geschichte: Schon 2.000 vor Christus nutzten Menschen Cannabis als Heilmittel.

Dass die Pflanze auch als Rauschgift wirkt, ist ebenfalls lange bekannt. Fest steht: Cannabis und Cannabisprodukte gelten in Deutschland als illegale Suchtmittel. Es ist verboten, Cannabis zu besitzen, anzubauen oder damit zu handeln. Außerdem ist unbestritten, dass Cannabis psychisch abhängig macht und der Konsum gravierende unerwünschte Folgen haben kann.