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Kostenweiterbelastung bedeutet: Sie geben Gehaltskosten Ihrer entsandten Mitarbeitenden ganz oder teilweise an das Unternehmen im Einsatzland weiter.

Neu seit 2025: Kostenweiterbelastung bei verbundenen Unternehmen

Für Australien , China und Québec schließt die Kostenweiterbelastung an ein verbundenes Unternehmen von bis zu 2 Monaten eine Entsendung nicht mehr automatisch aus. Die DVKA prüft nach nationalen Kriterien - individuell für jeden Fall. 

Warum ist das so?

In den Abkommen mit diesen 3 Staaten fehlen klare Begriffsdefinitionen zu "Entsendung" und "Beschäftigung". Die DVKA orientiert sich deshalb stärker an nationalen Kriterien.

Was bedeutet das für Sie?

Auch wenn Sie die Gehaltskosten vollständig oder überwiegend weiterbelasten, kann weiterhin deutsches Sozialversicherungsrecht gelten.

Wichtig: Halten Sie die Dauer, Aufgaben und organisatorische Einbindung schriftlich fest. Das erleichtert die Prüfung, ob Ihre Beschäftigten weiterhin Ihrem Unternehmen zugeordnet sind.

Entsendedauer richtig berechnen

Die DVKA hat klargestellt, wie Sie die maximale Entsendedauer berechnen.

Die maximale Entsendedauer hängt vom bilateralen Abkommen zwischen Deutschland und dem Einsatzland ab. Die Abkommen unterscheiden bei der Frist zwischen diesen Begriffen: 

 ZeitraumBeispiel
MonatHier zählt der tatsächliche Zeitraum ab dem Startdatum der Entsendung.Start am 15. März: erster Monat endet am 14. April
KalendermonatHier gilt der ganze Monat, auch bei einem Start der Entsendung mitten im Monat.Start am 15. März: erster Monat vom 1. März bis 31. März

Diese Unterscheidung wirkt sich direkt auf die zulässige Entsendungsdauer aus - und damit darauf, ob deutsches Sozialversicherungsrecht weiter gilt. 

Wichtig: Eine falsche Berechnung kann zur Auslandsversicherungspflicht führen. 

Ihre To-dos

  • Prüfen Sie das Abkommen: Wird die Frist in Monaten oder Kalendermonaten definiert?
  • Berechnen Sie die Entsendedauer immer nach der neuen DVKA-Regel (siehe Beispiele)
  • Beantragen Sie gegebenenfalls eine Ausnahmevereinbarung bei der DVKA.
  • Dokumentieren Sie das Startdatum und die Fristberechnung schriftlich

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