Arbeitgeber beantragen die Bescheinigung A1 für ihre Beschäftigten. Dies gilt seit 2021 auch für Beamte und Beamten gleichgestellte Personen sowie seit Anfang 2022 auch für Selbstständige.

Weitere Details

Beschäftigte

Für Beschäftigte erfolgt der A1-Antrag durch den Arbeitgeber. Das elektronische Antragsverfahren ist dafür verpflichtend.

Beamte und gleichgestellte Personen

Seit dem  1. Januar 2021 beantragen Dienstherren die A1-Bescheinigung für Beamte und Beamten gleichgestellte Personen ebenfalls elektronisch. Dies kann über eine Entgeltabrechnungssoftware erfolgen oder das SV-Meldeportal .

Selbstständige 

Selbstständige stellen den Antrag auf die A1-Bescheinigung für sich selbst .

Gut zu wissen: Selbstständige brauchen für den A1-Antrag über das SV-Meldeportal kein ELSTER-Organisationszertifikat. Seit Januar 2024 können sie sich dort über das BundID-Konto anmelden. Wie das geht, erklärt die ITSG im Video Registrierung mit der BundID.

Was ist das BundID-Konto?

Das BundID-Konto ist ein zentrales Konto für Privatpersonen, damit diese sich für alle ihre Online-Anträge identifizieren können. Wer sich ein solches Konto einrichten möchte, kann dies über einen Benutzernamen mit Passwort, einen Online-Ausweis, ein ELSTER-Privatzertifikat oder eine europäische ID tun.

Infos zur Nutzung des BundID-Kontos finden Sie auf den Seiten Bundesinnenministeriums. Und weitere Infos zu vorübergehenden selbstständigen Tätigkeiten im Ausland erhalten Sie auf der Seite der DVKA.