Arbeitgeber beantragen die Bescheinigung A1 für ihre Beschäftigten. Dies gilt seit 2021 auch für Beamte und Beamten gleichgestellte Personen sowie seit Anfang 2022 auch für Selbstständige.

Weitere Details

Beschäftigte

Für Beschäftigte erfolgt der A1-Antrag durch den Arbeitgeber. Das elektronische Antragsverfahren ist dafür verpflichtend.

Beamte und gleichgestellte Personen

Seit dem  1. Januar 2021 beantragen Dienstherren die A1-Bescheinigung für Beamte und Beamten gleichgestellte Personen ebenfalls elektronisch. Dies kann über eine Entgeltabrechnungssoftware erfolgen oder das SV-Meldeportal .

Selbstständige 

Selbstständige stellen den Antrag auf die A1-Bescheinigung für sich selbst .