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Für die vollständigen Dokumente finden Sie einen direkten Link zur entsprechenden Landtagsdrucksache. Die Reihenfolge der Beiträge im TK-LandtagsTicker richtet sich nach dem Datum der Veröffentlichung. Sie finden hier die Beiträge des laufenden und der drei vorausgegangenen Monate.

Entwicklung der Frühgeburtenversorgung in Baden-Württemberg

26.10.2023 Stellungnahme des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration auf eine Anfrage des Abgeordneten Jochen Haußmann u.a. von der FDP

Die FDP-Fraktion im Landtag möchte wissen, welche Perinatalzentren (PNZ) gefährdet sind, geschlossen zu werden, weil sie die neuen Mindestmengen nicht erfüllen können. Zudem wird erfragt, welche Auswirkungen die Änderungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) auf die Qualität der Versorgung von Neugeborenen und deren Eltern haben werden.

Die Auswertung des Sozialministeriums ergab, dass ab 2024 möglicherweise acht von 21 PNZ die Mindestmengen von 25 nicht erreichen können. Somit würde sich das Versorgungsangebot in den verbleibenden PNZ um 23,9 Prozent erhöhen. Diese Erhöhung sei laut Sozialministerium, auch aufgrund der angespannten Personalsituation, nur schwer zu bewältigen. Zudem sei die Annahme des G-BA, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der betroffenen PNZ schnell und idealerweise vollständig in die verbleibenden Zentren wechseln, weder realistisch noch sinnvoll.

Nach Angaben des Sozialministeriums gibt es derzeit keine Evidenz, die eine Erhöhung der Mindestmenge auf 25 rechtfertigen. Der G-BA argumentiert für die Erhöhung der Mindestmenge neben dem Aspekt der Qualitätssicherung damit, dass einerseits Frühgeburten nur einen geringen Anteil aller Geburten ausmachen und andererseits die Anzahl an verbleibenden Krankenhausstandorten sowie den veränderten Wegezeiten und -distanzen keine signifikanten zusätzlichen Risiken darstellen. Aus Sicht des Sozialministeriums ist diese These allerdings sehr gewagt.

"Auch wenn die Versorgung dieser Risikoschwangeren und kleinen Früh- und Reifgeborenen nur einen Teil aller Schwangen und Geburten darstellt, muss sie dennoch gewährleistet sein", teilt das Sozialministerium weiter mit. Das Wegfallen der PNZ, die die Mindestmenge nicht erreichen, habe eine spürbare Wirkung auf die verbleibenden Zentren, da diese die zusätzliche Belastung nicht kompensieren könnten.

Generalistische Ausbildung in der Pflege

15.09.2023 Stellungnahme des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration auf eine Anfrage des Abgeordneten Jochen Haußmann u.a. von der FDP/DVP

Die FDP-Fraktion im Landtag hat sich über die generalistische Ausbildung in der Pflege und dem damit verbundenen Rückgang von Ausbildungsplätzen aufgrund von fehlenden Praxiseinsatzstellen und Lehrkräften erkundigt. Außerdem möchte sie mit diesem Antrag die möglichen Gründe für die hohe Abbruchquote in der Ausbildung klären.

Mit der generalistischen Pflegeausbildung entfiel die Aufteilung in der Gesundheits- und Kinderkranken-, Kranken- und Altenpflege. Die generalistische Ausbildung sieht Pflicht-, Vertiefungs- sowie weitere Einsätze in allen drei Versorgungsbereichen vor, sodass eine schwerpunktmäßige "Abwanderung", z. B. in die Krankenpflege, nach der Konzeption des Pflegeberufegesetzes nicht impliziert ist. 

Die folgende Tabelle zeigt die jährliche Anzahl der aufgenommenen Ausbildungsverhältnisse in Baden-Württemberg für die Bildungsgänge "Gesundheits- und Krankenpfleger/-in", "Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in", "Altenpfleger/-in" und "Pflegefachfrau/-mann"
 

Gesundheits- und Krankenpfleger/-in

Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in

Altenpfleger/-in

Pflegefachfrau/-mann

2013

2.609

372

3.382

31

2014

2.642

370

3.342

70

2015

2.803

426

3.492

26

2016

2.889

416

35.01

26

2017

2.726

470

3.623

27

2018

2.807

482

3.503

26

2019

2.846

478

3.770

28

2020

-

-

-

6.476

2021

-

-

-

6.907

2022

-

-

-

6.155

Im Rahmen der Meldung zur Amtlichen Schulstatistik melden die Schulen in Baden-Württemberg derzeit alle Abgänge ohne Abschluss als "Abgang mit Abgangszeugnis". Insofern kann nicht ausgeschlossen werden, dass ein Abgang nicht auf einen Abbruch der Ausbildung, sondern auf einen Wechsel der Ausbildung (oder der Schule bzw. des Trägers) oder zeitweisen Unterbrechungen, beispielsweise aus familiären Gründen mit der Absicht der späteren Wiederaufnahme (ggf. an einer anderen Schule, einem anderen Träger oder Bundesland), zurückzuführen ist. Laut Ausbildungsfonds Baden-Württemberg (AFBW) haben Auszubildene in der Pflege in den letzten drei Jahren im Durchschnitt rund 8,5% die Ausbildung bereits im ersten Ausbildungsjahr abgebrochen. 

Insbesondere die Stärkung der Praxisanleitung sowie ausbildungsbegleitende Unterstützungsangebote seien aus Sicht des Sozialministeriums wichtige Maßnahmen zur Vermeidung von Ausbildungsabbrüchen. Außerdem sei der Ausbau von gezielten Sprachangeboten ein wichtiges Handlungsinstrument, um Ausbildungsabbrüche aufgrund von sprachlicher Überforderung zu vermeiden. Das Land fördere bereits eine Vielzahl von Sprachkursen. Diese sollen in Zukunft noch stärker gefördert werden.

Der Vergleich der regionalen Pflegequoten zeige große Unterschiede in den Leistungsbereichen der stationären, teilstationären und ambulanten Pflege. Um diesen erfolgreich zu begegnen, seien vor allem lokale Maßnahmen und Lösungen vor Ort erforderlich.

Erreichungsgrad der gesetzlichen Hilfsfrist in Baden-Württemberg

29.08.2023 Stellungnahme des Ministeriums des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen auf eine Anfrage des Abgeordneten Nico Weinmann u.a. von der FDP/DVP

Die FDP im Landtag möchte mit ihrem Antrag klären, inwieweit der Erreichungsgrad einer zehn- bzw. zwölfminütigen Hilfsfrist erhoben wurde und wie die Sicherstellung einer bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung und des Krankentransports im Land bewertet wird.

Das Innenministerium bewertet die Notfallrettung und den Krankentransport in Baden-Württemberg grundsätzlich als leistungsfähig. Allerdings stünden der Rettungsdienst und insbesondere die Notfallrettung vor zahlreichen Herausforderungen. Beispiele hierfür sind die seit Jahren steigenden Zahlen von Hilfeleistungen, die sich verändernde Kliniklandschaft mit der Reduzierung von Krankenhausstandorten, der Mangel an Fachkräften sowie die schwierige Suche nach geeigneten Grundstücken für Einrichtungen des Rettungsdienstes.

Die Selbstverwaltung im Rettungsdienst arbeite intensiv an der kontinuierlichen Weiterentwicklung und Verbesserung des Rettungsdienstes. Alle angestoßenen Entwicklungen im Rettungsdienst zielten darauf ab, die Versorgung der Notfallrettung noch präziser sicherzustellen. Dies zeige sich an den seit Jahren stark ausgeweiteten rettungsdienstlichen Vorhaltungen und der damit einhergehenden Aufstockung des Personals. Das Ministerium schaffe hierfür die notwendigen rechtlichen Grundlagen und gebe die organisatorischen Rahmenbedingungen vor, die ständig weiterentwickelt würden.

Im Gegensatz zur Notfallrettung unterliege der Krankentransport grundsätzlich dem freien Wettbewerb. Eine Bedarfsplanung, die beispielsweise auf einer Hilfsfrist basiert, sei weder im derzeitigen Rettungsdienstgesetz noch im Entwurf zur Neufassung des Rettungsdienstgesetzes vorgesehen.

Was die Erreichungsgrade von Zehn- und Zwölf-Minuten-Hilfsfristen angeht, so sind diese laut Innenministerium bislang noch nicht erfasst worden. Der Erreichungsgrad der 15-Minuten-Hilfsfrist mit Stand vom 10. Mai 2023 ist auf der Homepage des Innenministeriums veröffentlicht worden.

Ersthelferwesen in Baden-Württemberg

02.08.2023 Stellungnahme des Ministeriums des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen auf Antrag des Abgeordneten Nico Weinmann u. a. von der FDP/DVP

Die FDP im Landtag erkundigt sich nach der Organisation des Ersthelferwesens in Baden-Württemberg, insbesondere mithilfe bestimmter Smartphone-Apps, und ob bzw. wie eine Unterstützung durch die Landesregierung erfolgt.

Das Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen erklärt, dass sowohl Helfer-vor-Ort-Gruppen als auch die smartphonebasierte Ersthelferinnen- und Ersthelfer-Alarmierung nicht Teil des Rettungsdiensts, aber dennoch ein wichtiges Glied der Rettungskette seien. Bei Letzteren handele es sich um geeignete Ehrenamtliche (mit medizinischen Vorkenntnissen), die bei lebensbedrohlichen Einsatzfällen vor allem über das App-Alarmierungssystem First AED benachrichtigt werden und ergänzend zur Notfallrettung Erste Hilfe am Notfallort bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes erbringen.

In einigen Regionen ist ein entsprechendes System erst noch in der Umsetzung. Die folgende Tabelle zeigt die Zahl der Alarmierungen durch die Integrierten Leitstellen in aktiven Gebieten:
 

Ersthelfer App-Alarmierungssystem

2020

2021

2022

Aalen

First AED

308

394

402

Bühl-Achern/Rastatt

First AED

123

Calw

First AED

39

Emmendingen

First AED

41

79

Freiburg Breisgau Hochschwarzwald

First AED

1.020

1.663

1.953

Göppingen

Corehelp3r

154

792

1.168

Heilbronn

First AED

213

350

Mosbach/Buchen

Mobile Retter

142

255

255

Ortenau

First AED

110

363

Rems-Murr

First AED

499

1.116

1.499

Schwarzwald-Baar

First AED

136

Ulm

First AED

1.128

1.419

1.431

Gesamt

3.251

6.033

7.798

Die Zahl der registrierten Ersthelferinnen und Ersthelfer hat sich seit 2020 kontinuierlich gesteigert und betrug im Jahr 2022 rund 4.500. Im Rahmen vom Land begleiteter Modellprojekte wurden Eignungsvorgaben und Mindestqualifikationen vereinbart, die von einer 2022 gegründeten Arbeitsgruppe "Smartphonebasierte Ersthelfer-Alarmierung" unter Federführung des DRK-Landesverbandes, übernommen werden sollen. Es habe sich gezeigt, dass damit eine ausreichende Anzahl Freiwilliger generiert werden konnte und die außerordentlich wichtige Qualität der durch sie durchgeführten Maßnahmen gewährleistet werde. Ziel eines Gesamtkonzepts sei die landesweit einheitliche und organisationsübergreifende Alarmierung von Ersthelfern - über alle Systeme hinweg.

Im Rettungsdienstplan 2022 wurde seitens des Landes eine Grundlage für die Integrierten Leitstellen geschaffen, die ihnen die Alarmierung der smartphonebasierte Ersthelferinnen- und Ersthelfer-Alarmierung ermöglicht, und im Rahmen der anstehenden Novellierung sei auch die Aufnahme einer entsprechenden Regelung in das Rettungsdienstgesetz vorgesehen. Allerdings sollten diese Systeme nicht die Bestrebungen einer Optimierung der Eintreffzeiten professioneller Hilfe ersetzen. Das Ministerium betont außerdem, den Bedarf für eine weitere nachhaltige Stärkung der Selbsthilfefähigkeit der Bevölkerung. Laut der Hilfsorganisationen würden mit der Erste-Hilfe-Ausbildung die besten Erfahrungen gemacht, um die Bevölkerung zu sensibilisieren und zu qualifizieren.