Hamburg, 5. Oktober 2023. Die Techniker Krankenkasse (TK) übernimmt als Satzungsleistung die Kosten für die neue Prophylaxe gegen das Respiratorische Synzytial-Virus (RSV) bei Säuglingen in Risikogruppen. Das hat der ehrenamtliche Verwaltungsrat der TK beschlossen. Die neue Prophylaxe ist kürzlich in Deutschland auf den Markt gekommen und bisher nicht als Regelleistung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erstattungsfähig.

Schutz für Frühgeborene und erkrankte Kleinkinder

"Da die RSV-Saison in der Regel im Oktober startet, wollten wir für unsere Versicherten schnell Klarheit schaffen", sagt Dominik Kruchen, alternierender Vorsitzender des Verwaltungsrats und Arbeitgebervertreter. "Eltern von Frühgeborenen oder erkrankten Säuglingen haben nun eine weitere Möglichkeit, ihre Kinder zu schützen." Das RS-Virus befällt die Atemwege und ist einer der bedeutendsten Erreger von Atemwegsinfektionen bei Säuglingen und Kleinkindern. Frühgeborene und Säuglinge mit schweren Herz- und Lungenerkrankungen oder einer Immunschwäche haben ein besonderes Risiko für einen schweren Verlauf. Für diese Kinder übernimmt die TK nun die Kosten für die neue Prophylaxe bis zur Vollendung des sechsten bzw. zwölften Lebensmonats. Die neue Satzungsleistung muss nach der Entscheidung des Verwaltungsrats noch durch das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) genehmigt werden.

Hinweise für die Redaktion

Die neue Prophylaxe, der monoklonale Antikörper Nirsevimab, ist ein Arzneimittel zur Primärprävention - aus diesem Grund ist er nicht durch die GKV im Rahmen der Regelversorgung erstattungsfähig. Dafür braucht es einen gesonderten Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), der noch aussteht. Die Definition der Risikogruppen für die neue TK-Satzungsleistung erfolgte auf Basis der bisherigen wissenschaftlichen Auswertungen des G-BA. Damit die Eltern nicht in Vorleistung gehen müssen, bittet die TK die Ärztinnen und Ärzte darum, das Arzneimittel auf einem normalen Kassenrezept (Muster 16) auszustellen. Die TK hat dafür eine entsprechende Information an die Kassenärztlichen Vereinigungen geschickt. Sollten die Eltern die Kosten zunächst selbst übernehmen, werden sie im Anschluss von der TK erstattet. 

Die TK ist mit mehr als 11,2 Millionen Versicherten Deutschlands größte gesetzliche Krankenkasse. Der im Rahmen der Sozialwahl neu gewählte ehrenamtliche Verwaltungsrat der TK hat sich in seiner Sitzung am 29. September 2023 konstituiert. Mehr Informationen zum Verwaltungsrat gibt es online


Details zur Satzungsleistung

Gemäß der Satzungsleistung der TK erfolgt eine Kostenübernahme für folgende Versicherte:

  • Als Prophylaxe gegen das Respiratory Syncytial Virus (RSV-Prophylaxe) über die gesetzliche Regelleistung hinaus für Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensmonats mit hohem Risiko für schwere Infektionsverläufe.

Dies umfasst Kinder,

  • die wegen bronchopulmonaler Dysplasie begleitende therapeutische Maßnahmen in Form von zusätzlichem Sauerstoff, Steroiden, Bronchodilatatoren oder Diuretika innerhalb der letzten sechs Monate benötigten,  
  • mit hämodynamisch relevanten Herzfehlern (zum Beispiel relevante Links-Rechts- und Rechts-Links-Shunt-Vitien und Patientinnen und Patienten mit pulmonaler Hypertonie oder pulmonalvenöser Stauung) oder
  • mit schwerer Immunsuppression oder schwerem angeborenen Immundefekt.

Zudem sind Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensmonats umfasst,

  • die als Frühgeborene bis zur vollendeten 29. Schwangerschaftswoche (28 (+6)) geboren wurden oder
  • die als Frühgeborene ab der vollendeten 29. Schwangerschaftswoche (29 (+0)) bis zur vollendeten 35. Schwangerschaftswoche (34 (+6)) geboren wurden, sofern mindestens zwei weitere Risikofaktoren vorliegen (z. B. schwere neurologische Erkrankung, Vorhandensein von Geschwistern im Kindergarten- oder Schulalter oder Entlassung aus der Neonatologie zwischen Oktober und Dezember).