Die TK schlägt vor, das DRG-System anzupassen und zu ergänzen. Die regionale Kostenstruktur und die jeweilige Versorgungsstufe des Krankenhauses sollten bei der Vergütung stärker berücksichtigt werden. Für Leistungsangebote, die sich wegen einer geringen Fallzahl nicht mehr sinnvoll durch Fallpauschalen finanzieren lassen, sollten Bestandteile von Vorhaltekosten in die Vergütung eingebaut werden. Dadurch können bedarfsnotwendige Versorgungsstrukturen insbesondere im ländlichen Raum und in Spezialdisziplinen erhalten werden. Die Berücksichtigung von Vorhaltungen für Leistungen bedingt immer zunächst die Feststellung von deren Bedarfsnotwendigkeit. Die leistungsgerechte Finanzierung der reinen Behandlungskosten sollte auch weiterhin über DRG erfolgen. 

Mehr Qualitätsanreize

Ergänzt werden sollte die Vergütung um Bestandteile, die von der erbrachten Behandlungsqualität abhängig sind. Dabei können sowohl die bereits existierenden Entgelte der Strukturqualität wie Vergütungen für Komplex OPS (z.B. Intensivmedizinische oder frührehabilitative OPS) als auch Entgelte in Abhängigkeit von der Ergebnisqualität zur Anwendung kommen. Die Bestandteile der zukünftigen Vergütung könnten sodann in ein Gesamtbudget münden, das leistungsbezogen entsprechend der Inanspruchnahme durch die einzelnen Benutzer abfinanziert würde.

Versorgung besser planen

Außerdem brauchen wir eine strukturierte regionale Versorgungsplanung auf Basis bundesweit einheitlich vorgegebener Versorgungsstufen für Kliniken. Das heißt auch, dass als deren Folge von einem Abbau von Überversorgung in Ballungsgebieten und bereits eintretender Unterversorgung im ländlichen Bereich auszugehen ist. 

TK-Posi­tion: Kran­ken­haus-Finan­zie­rung neu gedacht

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