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Behandlungsfehler sind im medizinischen Alltag keine Seltenheit. Betroffene haben zwar einen Schadensersatzanspruch, doch die Hürden sind für Geschädigte oft hoch und mit belastenden Auseinandersetzungen verbunden.

Erprobung eines Härtefallfonds

Über 10 Jahre kann eine Klärung bei bestimmten Fallkonstellationen nach TK-Untersuchungen dauern.

Im Sinne schneller Hilfe für die Betroffenen, schlägt die TK die Erprobung eines Patientenentschädigungs- und Härtefallfonds vor. Dieser soll: 

  • bestehende Haftungsregelungen ergänzen,
  • Schäden bis 100.000 Euro erstatten (Ausnahmefälle bis 200.000 Euro),
  • mit einer interdisziplinären Entschädigungskommission besetzt sein, die über die Verwendung entscheidet,
  • als bundesunmittelbare Stiftung des öffentlichen Rechts durch den Bund finanziert und verwaltet werden,
  • als Modellprojekt zunächst auf zehn Jahre angelegt sein und unter wissenschaftlicher Begleitung evaluiert werden.

Zu diskutieren ist aus TK-Sicht auch die Beschränkung im Modellprojekt auf den stationären Bereich. Das gilt auch für Möglichkeit vorläufiger Auszahlungen sowie mögliche Rückzahlungsverpflichtungen, falls sich ein Sachverhalt nicht bestätigt bei Klärung des Sachverhaltes und Nichtbestätigung des Behandlungsfehlers.

Wie sehen die Patientinnen und Patienten die Sicherheit der medizinischen Versorgung? Wie  häufig gibt es den Verdacht eines Behandlungsfehlers und was tun Betroffene im Verdachtsfall? Der TK-Monitor Patientensicherheit gibt Aufschluss über diese Fragen.

In unserer Mediathek finden Sie Infografiken rund um das Thema Gesundheitssystem:

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Gesundheitspolitik: Weichen stellen

Was sind die Handlungsfelder in der 20. Legislaturperiode? Mehr Infos dazu auf den  TK-Themenseiten