Dresden, 12. August 2023. Immer mehr Menschen über 65 Jahre sind beruflich aktiv. In Sachsen ist die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten über 65 Jahre von Dezember 2021 auf Dezember 2022 um 12 Prozent gestiegen. Entsprechend gab es im Jahr 2022 etwa 20.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die 65 Jahre oder älter sind, was etwa ein Prozent von allen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten ist. 

Potenzial der "Silver Worker" nutzen

"Mit der steigenden Lebenserwartung fühlen sich viele Menschen länger körperlich und geistig fit. Sie haben den Wunsch, über die Regelaltersgrenze hinaus zu arbeiten oder wollen sich zur Rente etwas dazuverdienen. Dieses Engagement zu fördern, ist im Hinblick auf den Fachkräftemangel, unser aller Interesse. Diese Arbeitskräfte können ihr Wissen an die nächste Generation weitergeben und die Unternehmen weiterhin mit ihrer Erfahrung unterstützen", sagt Alexander Krauß, Leiter der TK-Landesvertretung in Sachsen. Die Motive für eine Weiterarbeit über die Regelaltersgrenze hinaus sind vielfältig: Anerkennung, geistige Herausforderung und Wertschätzung. Das treibt viele der "Silver Worker" an. 

TK bietet Unterstützung bei betrieblicher Gesundheitsförderung

Die Unternehmen stehen vor einem arbeits- und personalpolitischen Wandel. Für Arbeitgeber ist es wichtig, sich damit zu befassen und geeignete Maßnahmen zu finden, wie sie die Gesundheit und die Beschäftigungsfähigkeit ihrer Mitarbeitenden langfristig erhalten können. Die TK bietet speziell auf das jeweilige Unternehmen zugeschnittene Demografieberatungen an. Dies beinhaltet Mitarbeitendenbefragungen sowie Gesundheitszirkel und Fokusgruppen zum Thema altersgerechte Arbeit und Erhaltung der Arbeitsfähigkeit. "Unternehmen müssen sich auf einen höheren Anteil älterer Angestellter einstellen und geeignete Maßnahmen zur langfristigen Gesundheitsförderung und Beschäftigungsfähigkeit sowohl der jüngeren und älteren Generation entwickeln," so Krauß.

Flexi-Rentengesetz gestaltet Weiterarbeit attraktiver

Um flexibleres und längeres Weiterarbeiten zu fördern, trat im Jahr 2017 das Flexi-Rentengesetz in Kraft. Seit 2023 sind die Hinzuverdienstgrenzen für Altersrenten entfallen. Wer neben einer vorgezogenen Altersvollrente eine Beschäftigung aufnimmt, bleibt zunächst ganz normal rentenversichert. Nach Erreichen der Regelaltersgrenze können beschäftigte Rentner auf die Versicherungsfreiheit verzichten und so ihre Rente zusätzlich aufbessern.

Hinweis für die Redaktion

Die Angaben zu den sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen von Mitarbeiterinnern und Mitarbeitern über 65 Jahren berufen sich auf die Zahlen der Bundesagentur für Arbeit.