Altersrentner selbst müssen keine Beiträge mehr zur Renten- und Arbeitslosenversicherung zahlen. Der Arbeitgeberanteil fällt allerdings weiter an. Beschäftigte Rentner müssen im Gegensatz zum Arbeitgeber keine Beiträge mehr zur Renten- und Arbeitslosenversicherung zahlen. Lesen Sie dazu mehr in unserem Beratungsblatt.