Für die Pflegeversicherung gilt seit dem 1. Juli 2023 ein allgemeiner Beitragssatz von 3,4 Prozent. Für kinderlose Beschäftigte, die mindestens 23 Jahre alt sind, kommt ein Zuschlag von 0,6 Prozentpunkten hinzu. Davon ausgenommen sind alle Beschäftigten, die vor dem 1. Januar 1940 geboren wurden. Für Beschäftigte mit einem oder mehreren Kindern gelten besondere Beitragssätze.

Weitere Details

Hinweis: Hier haben wir für Arbeitgeber alle aktuellen Infos zur Pflegereform zusammengefasst.

Suchen Sie nach Infos für Versicherte? Dann finden Sie die häufigsten Fragen und Antworten in unserem Versichertenbereich .

Pflegeversicherungsbeiträge ab Juli 2023

Persönliche Situation

allgemeiner Beitragssatz PV seit 01.07.2023

Abschlag seit 01.07.2023

Beitragszuschlag seit 01.07.2023

Anteil Arbeitgeber seit 01.07.2023 

Anteil Arbeitnehmer seit  01.07.2023

Anteil Arbeitgeber (Sachsen) seit 01.07.2023 

Anteil Arbeitnehmer (Sachsen) seit 01.07.2023

Beschäftigte ohne Kinder

3,4 %

entfällt

0,6 %

1,7 %

2,3 % (= 1,7 % + 0,6 %)

1,2 %

2,8 % (= 2,2 % + 0,6 %)

Beschäftigte mit 1 Kind

3,4 %

entfällt

entfällt

1,7 %

1,7 %

1,2 %

2,2 %

Beschäftigte mit 2 Kindern unter 25

3,4 % 

0,25 %

entfällt

1,7 %

1,45 % (= 1,7 % - 0,25 %)

1,2 %

1,95 % (= 2,2 % - 0,25 %)

Beschäftigte mit 3 Kindern unter 25

3,4 %

0,5 %

entfällt

1,7 %

1,2 % (= 1,7 % - 0,5 %)

1,2 %

1,7 % (= 2,2 % - 0,5 %)

Beschäftigte mit 4 Kindern unter 25

3,4 % 

0,75 %

entfällt

1,7 %

0,95 % (= 1,7 % - 0,75 %)

1,2 %

1,45 % (= 2,2 % - 0,75 %)

Beschäftigte mit 5 und mehr Kindern unter 25

3,4 % 

1,0 %

entfällt

1,7 %

0,7 % (= 1,7 % - 1 %)

1,2 %

1,2 % (= 2,2 % - 1 %)

Beschäftigte , deren Kinder alle mindestens 25 Jahre alt sind

3,4 %

entfällt

entfällt

1,7 %

1,7 %

1,2 %

 2,2 %

Weitere Informationen zur Pflegereform finden Sie in unseren FAQ  und in TK-Lex unter dem Stichwort " FAQ zu den neuen Beitragssätzen ab 1. Juli 2023".

Bisherige allgemeine Beitragssätze in der Pflegeversicherung

vom

bis

Prozent

01.01.2023

30.06.2023

3,05

01.01.2022

31.12.2022

3,05

01.01.2021

31.12.2021

3,05

01.01.2020

31.12.2020

3,05

01.01.2019

31.12.2019

3,05

01.01.2018

31.12.2018

2,55

01.01.2017

31.12.2017

2,55

01.01.2015

31.12.2016

2,35

01.01.2013

31.12.2014

2,05

01.01.2012

31.12.2012

1,95

Bitte beachten Sie die Besonderheiten für das Bundesland Sachsen bei der Beitragstragung.