Entsenden Sie Ihren Mitarbeiter in die Länder, in denen die Verordnung EG 883/2004 gilt, ist er über die deutsche Sozialversicherung auch während seines Arbeitseinsatzes im Ausland für bis zu 24 Monate versichert. An die EG- und EWG-Verordnungen sowie die Abkommen sind die jeweiligen Staaten zwingend gebunden. 

Weitere Details

Die Verordnung EG 883/2004 wird auch Verordnung über soziale Sicherheit genannt.

Ergänzend dazu hat die Bundesrepublik Deutschland mit vielen europäischen Staaten Sozialversicherungsabkommen geschlossen. Sie treten dann ein, wenn die EG- oder EWG-Verordnungen nicht angewendet werden können.