Mit dem Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) verfolgt die Bundesregierung das Ziel einer einnahmeorientierten Ausgabenpolitik. Das bedeutet, die Mehrausgaben im GKV-finanzierten Gesundheitssystem sollen nicht länger von den Einnahmen der GKV entkoppelt sein.

Während der Referentenentwurf zum BStabG noch einen dynamisierten Herstellerabschlag für neue Arzneimittel vorsah, wurde letztendlich nur ein zusätzlicher Fixabschlag von 8,5 Prozent beschlossen. Diese kurzfristige Entlastungsmaßnahme reicht jedoch nicht aus, um künftige Mehrausgaben zu decken. Zudem drohen Ausnahmeregelungen zugunsten der Pharmaindustrie, das Sparpotenzial weiter zu senken. 

Standortklausel falscher Hebel

Ein von Gesundheits- und Wirtschaftsministerium einberufenes Fachgremium "Standortklausel" wurde damit beauftragt, Vorschläge für Ausnahmen vom zusätzlichen Herstellerabschlag zu erarbeiten. Demnach sollten Pharmaunternehmen, die Mitarbeitende in Deutschland tarifgebunden beschäftigen und/oder in Deutschland forschen und produzieren, unter bestimmten Bedingungen komplett oder von Teilen des zusätzlichen Herstellerabschlags für patentgeschützte Arzneimittel befreit werden. Dabei sollten zusätzliche Belastungen für Beitragszahlende, Lohnnebenkosten und Bundeshaushalt vermieden werden.

Am 29. September 2026 legte das Gremium seinen Ergebnisbericht vor. Sollte die Standortklausel in der vorliegenden Form umgesetzt werden, könnte das Einsparvolumen nach Schätzungen des GKV-Spitzenverbandes und der TK um rund 1,3 Milliarden Euro reduziert und damit fast halbiert. Auf Maßnahmen zur verbindlichen Gegenfinanzierung konnte sich das Gremium nicht einigen. Das Ziel des Reformpakets zur Stabilisierung der Beitragssätze der GKV ist dadurch gefährdet. 

Der GKV-Spitzenverband als Vertretung der gesetzlichen Krankenkassen im Fachgremium trägt den Ergebnisbericht deshalb nicht mit und hat ein abweichendes Votum vorgelegt. Ausschlaggebend sind insbesondere die fehlende Gegenfinanzierung, die erheblichen finanziellen Risiken für die GKV, rechtliche Bedenken im Hinblick auf die Zweckbindung von GKV-Beitragsmitteln und die europarechtliche Tragfähigkeit der vorgeschlagenen Standortklausel sowie fachliche Zweifel an ihrer Zielgenauigkeit.

TK-Vorschläge für mehr Resilienz in Produktion und Preis

Die TK schlägt folgende Maßnahmen vor, um die deutsche und europäische Arzneimittelproduktion zu fördern und gleichzeitig angemessene, faire und bezahlbare Arzneimittelpreise zu realisieren: 

1. Dynamischer Abschlag

Ein dynamischer Herstellerabschlag - wie von der Finanzkommission Gesundheit vorgeschlagen und ursprünglich im BStabG-Gesetzentwurf enthalten - ist nötig, um eine nachhaltige Arzneimittelfinanzierung gewährleisten zu können. Die Politik muss mutig genug sein, diesen zeitnah umzusetzen, trotz Gegenwind aus der Industrie. Die nun eingeführte feste Erhöhung kann kurzfristig Lücken schließen und schafft Zeit, den strukturreformierenden dynamischen Abschlag sicher und verlässlich zu entwickeln. Um neue Finanzlücken zu vermeiden, ist eine Einführung noch in dieser Legislatur unumgänglich.

2. Sinnvolle Ausnahmekriterien 

Industrie- und Standortpolitik ist nicht Aufgabe der GKV-Beitragszahlenden. Sollten Ausnahmen vom zusätzlichen Herstellerabschlag beschlossen werden, müssen diese kostenneutral sein: Ausnahmeregelungen müssen durch eine Erhöhung des Abschlags für nicht berechtigte Produkte ausgeglichen werden. Wichtig ist auch eine ausdrückliche Eingrenzung: Nur Wirkstoffe (nicht Hilfsstoffe oder gar Verpackungen), die in Deutschland produziert werden und eine herausragende Nutzenbewertung vorweisen, können ausnahmeberechtigt sein. So folgt die Entlastung auch dem eigentlichen Zweck der GKV-Beitragsgelder, indem sie einen Versorgungsimpuls setzt und die Industrie anreizt, gezielt in die Entwicklung hochwirksamer und innovativer Produkte zu investieren.

3. Lieferverträge 

Krankenkassen können durch exklusive Rabattverträge nicht nur wichtige Einsparungen erzielen, sondern auch mit verpflichtenden Lagermengen zu mehr Liefersicherheit beitragen. Der Critical Medicines Act der EU soll diese Regelung um weitere Kriterien, wie Lieferkettendiversität, Lagerkapazitäten und Nachhaltigkeit erweitern. Diese Kriterien müssen effizient angewendet und ausgeweitet werden - vor allem auf sensible Märkte wie Biosimilars und Kinderarzneimittel.

Facts­heet Arznei­mit­tel-Produk­ti­ons­stand­orte

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