Patent-Arzneimittel: Kosten sparen durch faire Preisgestaltung 

2024 betrugen die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen für Arzneimittel mehr als 55 Milliarden Euro - ein Rekordwert. Vor allem neue Patentarzneimittel treiben die Kosten weiter in die Höhe. Obwohl sie nur knapp sieben Prozent der abgegebenen Packungen ausmachen, verursachen sie fast 54 Prozent der Ausgaben. 

Schon drei kurzfristige Maßnahmen würden die GKV jährlich um bis zu elf Milliarden Euro entlasten: 

Generika: bestehendes System weiterentwickeln für stabile Versorgung 

Das Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) war ein wichtiger erster Schritt, um eventuell auftretende Engpässe abfedern zu können und gleichzeitig die Arzneimittelproduktion in der EU zu fördern und Abhängigkeiten von Drittstaaten zu verringern. Gleichzeitig gilt es, Lagerbestände und Vorräte an den tatsächlichen Bedarf anzupassen.

Daher sieht die TK fünf Handlungsfelder, die helfen können, das bestehende System weiter zu verbessern und an mögliche Herausforderungen anzupassen:

Biosimilars: Rabatt- und Lieferverträge etablieren

Auch bei Nachahmer-Präparaten zu biotechnologisch hergestellten Arzneimitteln (Biologika) gilt es, Sparpotenziale zu nutzen und die Liefersicherheit langfristig sicherzustellen. Schon 2019 war gesetzlich angedacht worden, dass Biologika und Biosimilars in der Apotheke ausgetauscht werden dürfen. Dass dieses Vorhaben 2026 endlich umgesetzt wird, hilft Krankenkassen in der angespannten GKV-Finanzlage, Ausgaben zu senken bei gleichbleibender Versorgungsqualität.

Wichtig bleibt dabei, alle verfügbaren Mittel von Rabattverträgen nutzen zu können, um auf verschiedene Entwicklungen des Marktes reagieren zu können. Exklusive Ausschreibungen dabei nicht nur mit höheren Einsparungen, sondern vor allem auch mit festen Vertragslaufzeiten und verpflichtenden Vorräten verbunden. Sie helfen, die Versorgung nachhaltig und resilient zu gestalten.