Gesetzgeber verbaut den Krankenkassen Wege zur Entlastung der Beitragszahlenden
Pressemitteilung
Hamburg, 28. Mai 2026. Anstatt zu sparen und somit die Versicherten zu entlasten, fördert die Bundesregierung Mehrkosten in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
Ein Änderungsantrag im Apothekenversorgungs-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) sieht vor, exklusive Rabattverträge für Biosimilars zu verbieten und verhindert damit Milliarden-Einsparungen für die GKV, kritisieren die Techniker Krankenkasse (TK) und die Kassengemeinschaft der GWQ ServicePlus AG (GWQ). Erneut wird die Pharmaindustrie zulasten der Versicherten begünstigt.
Aus für Biosimilar-Rabattverträge
Noch vor Inkrafttreten des Gesetzes hat das Bundesministerium für Gesundheit nun die gesetzlichen Krankenversicherungen dazu aufgefordert, laufende Ausschreibungs- und Vergabeverfahren unverzüglich zu stoppen.
Hiervon betroffen ist auch die im April gestartete kassenartenübergreifende Biosimilar-Ausschreibung der TK und der GWQ. Als jeweilige Federführer für insgesamt 40 Krankenkassen hatten sie hiermit das Ziel verfolgt, die Kosten für die Solidargemeinschaft für biologische Fertigarzneimittel spürbar zu senken und zugleich die Versorgung planbarer und belastbarer aufzustellen.
TK und GWQ beenden Ausschreibung
Mit großem Bedauern kommen die TK und die GWQ der Aufforderung des Gesetzgebers nach und beenden die Ausschreibung für die geplanten Biosimilar-Rabattverträge für 2027 und 2028.
Die TK und die GWQ werden die geplante Evaluierung der Regelung aufmerksam begleiten und sich weiterhin für kostendämpfende Maßnahmen im Bereich der Biologika einsetzen, um langfristig die Arzneimittelausgaben im Sinne der Versicherten möglichst effizient zu gestalten.