TK kündigt 14 Hausarztverträge – Auftakt für Neuverhandlungen der Hausarztprogramme
Pressemitteilung
TK kündigt Verträge der hausarztzentrierten Versorgung (HzV) zum Jahresende.
Wissenschaftliche Evaluation der HzV zeigte: Keine bessere Versorgungssteuerung und Mehrkosten von 160 Millionen Euro.
Teilnehmende Versicherte werden weiterhin im Hausarztprogramm versorgt. Ärztinnen und Ärzte erhalten weiterhin Vergütung.
Hamburg, 29. Juni 2026. Die Techniker Krankenkasse (TK) hat die kürzlich evaluierten Verträge ihres Hausarztprogramms zum Jahresende gekündigt. Damit zieht die TK Konsequenzen aus den Ergebnissen der wissenschaftlichen Evaluation ihrer HzV-Verträge, die von Professor Jonas Schreyögg, Direktor des Hamburg Center for Health Economics (HCHE), durchgeführt und im Mai veröffentlicht wurden. Die Studie kommt zu dem Schluss, dass die hausarztzentrierte Versorgung (HzV) die Ziele einer besseren Versorgungssteuerung der Teilnehmenden nicht erreicht. So führt die HzV weder zu der angestrebten Vermeidung von Facharztkontakten noch zu weniger Krankenhausaufenthalten. Die Ärztinnen und Ärzte erhalten in der HzV rund 30 Prozent höhere Honorare als ihre Kolleginnen und Kollegen, die nicht am Programm teilnehmen.
Der TK entstehen durch die HzV hohe Mehrkosten von 160 Millionen Euro jährlich - ohne nachweisbaren Mehrwert. Die in den Bundesländern Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt geltenden separaten Verträge wurden bisher nicht evaluiert und sind nicht von der Kündigung betroffen.
Versicherte weiterhin gut versorgt, Ärzte erhalten weiterhin Vergütung
Alle Krankenkassen sind verpflichtet, ihren Versicherten ein Hausarztprogramm anzubieten. Die gekündigten Verträge sind in Zusammenarbeit mit den regionalen Hausärzteverbänden entstanden. Sie gelten nun so lange weiter, bis neue Verträge mit den Hausärzteverbänden vereinbart wurden. Dementsprechend sieht die TK die Kündigung als Auftakt zu neuen Vertragsverhandlungen. Für die Versorgung der rund einer Million TK-Versicherten, die an den nun gekündigten HzV-Verträgen teilnehmen, ändert sich nichts. Ihre Vertragsteilnahme bleibt von der Kündigung unberührt, sie werden weiterhin im Rahmen des Hausarztprogramms versorgt. Die aktuell rund 10.000 teilnehmenden Ärztinnen und Ärzte erhalten bis zum Abschluss eines Folgevertrages weiterhin die gewohnte Vergütung.
TK für konstruktive neue Verhandlungen bereit
Ziel der TK ist nun, bis zum Jahresende einen Vertrag zu vereinbaren, der zu besserer Versorgungssteuerung bei effizientem Ressourceneinsatz führt. Die TK steht für eine konstruktive und vertragspartnerschaftliche Verhandlung mit den regionalen Hausärzteverbänden bereit und wird dazu in den nächsten Wochen Gespräche aufnehmen.
Hausärztinnen und Hausärzte sind Rückgrat der Versorgung
Für die TK steht außer Frage, dass Hausärztinnen und Hausärzte die Qualität der Versorgung verbessern können. Sie sind aus Sicht der TK das Rückgrat der medizinischen Versorgung und werden insbesondere in dem von der Regierung geplanten Primärversorgungssystem eine wichtige Rolle spielen. Die Evaluation hat jedoch gezeigt, dass das Setting HzV in seiner aktuellen Form nicht dazu beiträgt, die Qualität und Effizienz im Gesundheitssystem zu stärken. Bei der von der Regierung geplanten Einführung eines Primärversorgungssystems braucht es aus Sicht der TK daher ein breiteres und flexibleres Modell für alle Versicherten mit den Hausärztinnen und Hausärzten als tragende Säule.
Kassen gesetzlich zu wirtschaftlichem Handeln verpflichtet
Gesetzliche Krankenkassen sind dazu verpflichtet, die Beitragsgelder ihrer Versicherten wirtschaftlich einzusetzen. Daher müssen sie ihre Verträge und Angebote hinsichtlich der Kosten und Nutzen für ihre Versicherten regelmäßig überprüfen. Die Evaluation der HzV zeigt der TK dahingehend klaren Handlungsbedarf auf. Dies hat auch die Aufsichtsbehörde der TK, das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS), angesichts der Evaluationsergebnisse angeregt.
Hinweis für die Redaktion
Mit 12,4 Millionen Versicherten ist die TK die größte Krankenkasse Deutschlands. An den gekündigten HzV-Verträgen der TK nehmen rund eine Millionen Versicherte und rund 10.000 Ärztinnen und Ärzte teil. Das sind im Durchschnitt 20 Prozent der hausärztlich tätigen Medizinerinnen und Mediziner der jeweiligen Bundesländer. Von der Kündigung sind die HzV-Verträge der TK in Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Schleswig-Holstein, Thüringen und Westfalen-Lippe betroffen.
Die Ergebnisse der wissenschaftlichen Evaluation der HzV-Verträge der TK sowie den wichtigsten Antworten zur Studie sind im TK-Presseportal zu finden.
Alle gesetzlichen Krankenkassen sind verpflichtet, ihren Versicherten einen HzV-Vertrag anzubieten. Die Verträge wurden 2010 per Schiedsamt erstmalig festgelegt, weil eine Einigung auf aus Sicht der TK angemessene wirtschaftliche Bedingungen nicht möglich war. Dabei wurde ein überdurchschnittlich hohes Vergütungsniveau für das Angebot geschaffen, das sich bis heute GKV-weit durchzieht.