Erklärung des TK-Verwaltungsrats zum GKV-Spargesetz
Pressemitteilung
Hamburg, 10. Juli 2026. Der heutige Beschluss des Beitragssatzstabilisierungsgesetzes (BStabG) war ein zentrales Thema auf der Sommersitzung des Verwaltungsrats der Techniker Krankenkasse (TK).
Dominik Kruchen, alternierender Vorsitzender und Arbeitgebervertreter, erklärte:
"Als TK-Verwaltungsrat begrüßen wir, dass endlich umfangreiche Maßnahmen angegangen werden, um unser Gesundheitssystem finanziell zu stabilisieren. Das ist ein wichtiges Signal für die Versicherten und die Arbeitgeber. Trotzdem zeigt der erste Bericht der Finanzkommission Gesundheit, dass es möglich gewesen wäre, die Beitragszahlenden deutlich stärker zu entlasten und Luft für die anstehenden Reformen zu schaffen.
Unser Kritikpunkt bleibt, dass die Belastungen für die Beitragszahlenden nach wie vor zu hoch sind. Der Kommissionsbericht sah noch eine ausgewogene Verteilung finanziellen Lasten vor, doch im Gesetzgebungsprozess hat sich das zum Nachteil der Beitragszahlenden verschoben. Als Verwaltungsrat kritisieren wir sowohl die zusätzliche Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze als auch, dass der Bund weiterhin seinen finanziellen Verpflichtungen bei den versicherungsfremden Leistungen nicht nachkommt. Wir werden uns fortlaufend dafür einsetzen, dass sich das ändert."
Hinweis für die Redaktion
Der Verwaltungsrat der TK ist das höchste Entscheidungsgremium des Unternehmens und besteht aus jeweils 15 Vertreterinnen und Vertretern von Arbeitgebern und Versicherten. Bereits auf seiner letzten Sitzung im März 2026 hatte der TK-Verwaltungsrat ausdrücklich auf den Reformbedarf im Gesundheitssystem hingewiesen und gefordert, Strukturen effizienter zu gestalten und Ausgabensteigerungen zu reduzieren. Die vollständige Resolution "Effizienzsteigerungen vor Leistungsbegrenzungen" ist nachzulesen unter tk.de/verwaltungsrat .