Gemeinsame Biosimilar-Ausschreibung von TK und GWQ
Pressemitteilung
40 Krankenkassen mit zusammen über 30 Millionen Versicherten bündeln ihre Nachfrage für mehr Wettbewerb, Versorgungssicherheit und Wirtschaftlichkeit
Hamburg, 27. April 2026. Die Techniker Krankenkasse (TK) und die GWQ ServicePlus AG (GWQ) schreiben jeweils sieben Wirkstoffe in zwölf Fachlosen als jeweilige Federführer für insgesamt 40 Krankenkassen mit zusammen über 30 Millionen Versicherten aus. Das Umsatzvolumen beider Ausschreibungen liegt zusammen bei rund 1,56 Mrd. Euro pro Jahr. Neben 35 BKK- und IKK-Kundenkassen der GWQ beteiligen sich auch DAK-Gesundheit, KKH, HEK und hkk. Die Frist zur Angebotsabgabe endet am 3. Juni 2026. Der Vertragsstart ist zum 1. Januar 2027 vorgesehen, sodass der Industrie ausreichend Zeit bleibt, sich auf die Umsetzung der Verträge vorzubereiten.
Mit der kassenartenübergreifenden Ausschreibung verfolgen TK und GWQ das Ziel, die Nettokosten für die Solidargemeinschaft für biologische Fertigarzneimittel spürbar zu senken und zugleich die Versorgung planbarer und belastbarer aufzustellen. Aus Sicht beider Partner ist ein wirksamer Wettbewerb auch in diesem Marktsegment notwendig, um vorhandene Einsparpotenziale zu nutzen und einen zusätzlichen Beitrag zur Stabilisierung der GKV-Finanzen zu leisten.
Beispiele aus anderen europäischen Märkten zeigen, dass im Wettbewerb um Biosimilars zum Teil deutlich niedrigere Preisniveaus erreichbar sind als in Deutschland. Dies lässt sich exemplarisch an Adalimumab veranschaulichen: Ein europäischer Preisüberblick weist bereits auf Ebene der öffentlichen Listenpreise deutliche Unterschiede aus. Für Deutschland wurden für das umsatzstärkste Produkt (HYRIMOZ® 40 mg/0,4 ml Injektions-Lösung im Fertig-Pen) 2.750 Euro je Packung berichtet, für Finnland beispielsweise 255 Euro je Packung. Vor diesem Hintergrund und zur Stabilisierung der GKV-Finanzen ist es aus Sicht von TK und GWQ folgerichtig, auch Biosimilars einem konsequenten Wettbewerb zu unterstellen und so weitere Einsparpotenziale zu erschließen.
Ein wesentlicher Vorteil der Ausschreibung liegt darüber hinaus in der Möglichkeit, verbindliche Mengenvorgaben festzulegen. Die Vertragspartner werden verpflichtet, entsprechende Lagerbestände aufzubauen und die Versorgung über die vorgesehene Laufzeit von zwei Jahren zuverlässig abzusichern. Eine solche Resilienz lässt sich mit bisherigen Open-House-Verträgen ohne verbindliche Bevorratungspflichten nicht erreichen.
Auch für Patientinnen und Patienten sowie Apotheken kann die kassenartenübergreifende Ausschreibung Vorteile bringen: Die jeweiligen Vertragspartner werden bis zu 42 Prozent der GKV-Versicherten beliefern. Dadurch steigt die Wahrscheinlichkeit, dass die Produkte der Vertragspartner direkt in der Apotheke verfügbar sind und nicht erst über den Großhandel bestellt werden müssen. Eine schnelle Versorgung der Patientinnen und Patienten ist somit gewährleistet. Zugleich kann eine stärkere Fokussierung auf die Arzneimittel der Vertragspartner dazu beitragen, dass das pharmazeutische Personal schneller Routine mit produktspezifischen Details, zum Beispiel dem jeweiligen Device, hat und Patientinnen und Patienten dementsprechend beraten kann.
TK und GWQ begrüßen, dass der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) nach intensiver Prüfung einer Austauschbarkeit biologischer Fertigarzneimittel zugestimmt und damit im Sinne einer hochwertigen und gleichzeitig kostenbewussten Versorgung entschieden hat.
Hinweis für die Redaktion
Die internationalen Herstellerabgabepreise wurden mit der Preisdatenbank NAVLIN ermittelt (Preisstand: 1. März 2026) und nach deutscher Arzneimittelpreisverordnung auf Apothekenverkaufspreise (AVP) umgerechnet, um Vergleichbarkeit herzustellen.
Die Ausschreibung wird in Kürze veröffentlicht unter TED - Ausschreibungen der EU, Beilage zum Amtsblatt - TED.