Frankfurt am Main, 15. Juni 2023. Morgen findet der vierte bundesweite Digitaltag statt. Aus diesem Anlass organisiert das Hessische Kompetenzzentrum für Telemedizin und eHealth (KTE) ein Web-Seminar für interessierte Bürgerinnen und Bürger zum Thema "Digitale Gesundheitsanwendungen" (DiGA). Die Techniker Krankenkasse (TK) begrüßt es, dass das KTE die Menschen in Hessen über die Möglichkeiten der sogenannten "Apps auf Rezept" informiert. "DiGA helfen Patientinnen und Patienten dabei, ihre Erkrankungen zu überwachen und zu begleiten. Dass sie Apps auf Rezept erhalten können, ist ein wichtiger Schritt in der Digitalisierung unseres Gesundheitswesens", sagt Dr. Barbara Voß, Leiterin der TK-Landesvertretung Hessen. 

Deutschland deutlich voraus

Deutschland ist anderen Ländern in diesem Bereich deutlich voraus: Weltweit gibt es kein anderes Land, in dem Gesundheitsapps von Ärztinnen und Ärzten verordnet und von Krankenkassen erstattet werden könnten. Möglich ist das seit Oktober 2020. Im sogenannten DiGA-Verzeichnis sind heute 47 Apps aufgelistet, die verordnungsfähig sind. "Seit dem Start der "Apps auf Rezept" als neue Versorgungsform hat die TK 7.280 Codes an Versicherte in Hessen herausgegeben", so Voß. Mit diesen Freischaltcodes können die Versicherten die Apps auf ihren Mobiltelefonen aktivieren. 80 Prozent der Codes sind nach einer ärztlichen Verordnung herausgegeben worden. Der Rest erfolgte nach Antrag der Versicherten.

"Interessant ist, wer die meisten Apps verschrieben bekommt: Es ist nicht, wie vielleicht vermutet, die digital-affine junge Generation, sondern die Altersgruppe der 50 bis 59-Jährigen TK-Versicherten." Fast 30 Prozent entfällt auf diese Altersgruppe. Auf die 60 bis 69-Jährigen entfielen 13 Prozent der Verordnungen und damit fast genauso viel wie auf die Gruppe der 18 bis 29-Jährigen (hier sind es 15 Prozent). "Es ist also gut, dass sich das Online-Seminar der KTE vor allem an ältere Hessinnen und Hessen richten soll. Für diese scheint das Thema von besonderer Relevanz zu sein."

Medizinischer Nutzen muss erkennbar sein

Mit "Apps auf Rezept" sind viele Chancen verbunden, dennoch sieht die TK Optimierungsbedarf. So müsse dringend der medizinische Nutzen der Anwendungen stärker in den Vordergrund rücken. "Der Großteil der DiGA legt zum Start noch keine Studie zum Nutzennachweis vor. Sie werden dann zur Erprobung für zwölf Monate in den Katalog der verordnungsfähigen Apps aufgenommen. Lediglich zehn von 53 Anwendungen konnten bislang ihre Wirksamkeit innerhalb des Erprobungszeitraums nachweisen", erklärt Voß.

Im ersten Jahr dürfen die App-Anbieter ihre Preise frei bestimmen. "Teilweise rufen die Anbieter dabei Mondpreise auf." Schaffen es die Anbieter im ersten Jahr nicht, den Nutzen ihrer Anwendung zu beweisen, können sie einseitig eine Verlängerung der Erprobungszeitraums um ein weiteres Jahr beschließen. "Die meisten machen von dieser Möglichkeit Gebrauch. Damit verlängert sich der Zeitraum sogar noch weiter, in dem Krankenkassen die Kosten für Apps tragen, deren Wirksamkeit nicht erwiesen ist." Bislang wurden sechs Apps aus dem Katalog entfernt, nachdem der Nutzen der Anwendungen nicht nachgewiesen werden konnte.