TK-Chef Baas zur Finanzprognose für die gesetzliche Krankenversicherung: „Das Spargesetz dämpft Ausgabenanstieg”
Pressemitteilung
Hamburg, 14. Oktober 2026. Der Schätzerkreis der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hat heute das Ergebnis der Finanzprognose für das kommende Jahr veröffentlicht.Daraus ergibt sich für das Jahr 2027 eine Stabilisierung des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes bei 2,9 Prozent. Zu diesem Ergebnis sagt Dr. Jens Baas, Vorstandsvorsitzender der Techniker Krankenkasse (TK):
"Das Ergebnis des Schätzerkreises zeigt, wie wichtig das Spargesetz ist - denn ohne dieses Gesetz wären die Beiträge erneut stark gestiegen. Die Maßnahmen waren dringend nötig, um den starken Ausgabenanstieg einzudämmen. Deshalb muss insbesondere jetzt bei jedem neuen Gesetz darauf geachtet werden, wie es die Zusatzbeitragssätze beeinflusst. Wie sich die Beiträge der einzelnen Kassen entwickeln, wird sich zeigen. Nach wie vor müssen Kassen die abgebauten Rücklagen auffüllen. Außerdem gibt es unklare Finanzierungsfragen. Zum Beispiel ist weiterhin offen, wie die sogenannte Standortklausel als weiteres Zugeständnis an die Pharmaindustrie gegenfinanziert werden soll. Es darf nicht dazu kommen, dass Standortförderung der Pharmaindustrie erneut aus Beitragsgeldern finanziert wird."
"Die Regierung darf jetzt nicht nachlassen. Trotz dieses positiven Signals sind die Beiträge auf Rekordniveau. Mit Blick auf die kommenden Monate muss die Regierung deshalb dringend die Strukturreformen vorantreiben, um das Gesundheitssystem für die Zukunft gut aufzustellen."
Hinweis für die Redaktion
Der Schätzerkreis besteht aus Expertinnen und Experten des Bundesgesundheitsministeriums (BMG), des Bundesamtes für Soziale Sicherung (BAS) und des GKV-Spitzenverbandes. Er schätzt die Einnahmen und Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für das laufende und das nächste Jahr. Auf Basis dieser Schätzung gibt der Schätzerkreis eine Empfehlung für den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz ab, der dann vom BMG spätestens Anfang November festgelegt werden muss. Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz ist eine statistische Größe. Die einzelnen Krankenkassen legen die individuellen Zusatzbeiträge im Rahmen ihrer Haushaltsplanung selbst fest.
Der Zusatzbeitrag wird ebenso wie der einheitliche Beitragssatz von 14,6 Prozent zu gleichen Teilen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern bzw. Arbeitnehmerinnen getragen.