Externe Perspektive aus der Landespolitik zur bevorstehenden Notfallreform
Artikel aus Rheinland-Pfalz
Ein Gastbeitrag von Josef Winkler, Mitglied des rheinland-pfälzischen Landtages.
Notaufnahmen der Krankenhäuser sind überlastet
Seit Jahren sind sich alle Expertinnen und Experten einig, dass die Notfallversorgung in Deutschland dringend einer Reform bedarf. Die Notaufnahmen der Krankenhäuser sind überlastet. Ein Grund dafür ist, dass sie häufig von Menschen aufgesucht werden, deren Erkrankungen nicht als akuter Notfall einzustufen sind. Hinzu kommt, dass auch der Rettungsdienst teilweise Menschen in ein Krankenhaus bringt, obwohl eine ambulante Versorgung ihrer Beschwerden möglich wäre.
Josef Winkler MdL
Ressourcen werden verschwendet
Es werden also einerseits wertvolle Ressourcen verschwendet und andererseits kommen Patientinnen und Patienten nicht schnellstmöglich zur richtigen Behandlung. Diesen Missstand wollte schon die Ampel-Bundesregierung beheben, leider wurde ihr umfassender Reformentwurf vom Oktober 2024 nicht mehr beschlossen. Nun, mit knapp zweijähriger Verspätung, hat die neue Bundesregierung mit einer abgespeckten Version den Faden wieder aufgenommen.
Notaufnahmen und Rettungsdienst entlasten
Die aktuell beschlossene Notfallreform kann viele Probleme der Notfallversorgung lösen. Durch die gezielte Steuerung der Patientinnen und Patienten über die neue telefonische Akutleitstelle 116117 und deren Vernetzung mit der Notrufnummer 112 sowie die Einrichtung der Integrierten Notfallzentren (INZ) können Notaufnahmen und Rettungsdienst deutlich entlastet werden. Und die Patientinnen und Patienten kommen schneller zur richtigen Behandlung. Wichtig ist jedoch, dass die neuen Möglichkeiten des Bundesgesetzes vom Land auch entsprechend umgesetzt werden. Die Leitstellen müssen in einer Novelle des Rettungsdienstgesetzes verpflichtet werden, zwingend eine Vernetzung der 112 mit der 116117 bei der Kassenärztlichen Vereinigung zu beantragen, um das Ziel einer nahtlosen Übergabe von einem System zum anderen zu ermöglichen.
Gut abgestimmte digitale Systeme sind entscheidend
Zentral für das Gelingen der Reform sind gut abgestimmte digitale Ersteinschätzungs- und telemedizinische Unterstützungssysteme in den Leitstellen, den INZ und beim Rettungsdienst. Wenn diese beiden Elemente gut funktionieren, können die Patientinnen und Patienten immer zur richtigen Zeit zur richtigen Behandlung geleitet werden, was viele Leben rettet. Und nebenbei werden noch deutlich Kosten gespart. In Rheinland-Pfalz sind wir im Vergleich zu anderen Bundesländern mit der flächendeckenden Einführung des Telenotarztsystems bereits gut aufgestellt. Gerade in einem ländlichen Bundesland ist das ein zentraler Bestandteil einer gleichwertigen Notfallversorgung.
Das neue Gesetz lässt Punkte offen
Zwei Punkte lässt das neue Bundesgesetz im Vergleich zum Ampel-Entwurf leider offen: eine Vorhaltefinanzierung der Notaufnahmen als tragenden Teil der INZ und die Definition der speziellen ambulanten Notfallversorgung als eigenen Leistungsbereich des Rettungsdienstes. Trotzdem kann die Reform einen enormen Fortschritt bringen.
Zur Person
Josef Winkler wurde 1974 geboren. Der ausgebildete Krankenpfleger aus Bad Ems ist seit 18. Mai 2021 Mitglied des rheinland-pfälzischen Landtages in der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN. In der 18. Wahlperiode war Josef Winkler Vorsitzender des Gesundheitsausschusses. Zuvor war er von 2016 bis 2022 Landesvorsitzender von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN RLP und von 2002 bis 2013 Mitglied des Deutschen Bundestages.