Behandlungsfehler in Rheinland-Pfalz steigen: TK meldet 321 Verdachtsfälle
Pressemitteilung aus Rheinland-Pfalz
Mainz, 12. Juni 2026. Die Zahl der Verdachtsfälle auf Behandlungsfehler in Rheinland-Pfalz ist von 2024 auf 2025 um 12,2 Prozent gestiegen. Für das Jahr 2025 meldet die Landesvertretung der Techniker Krankenkasse (TK) in Rheinland-Pfalz 321 Verdachtsfälle - im Jahr zuvor waren es noch 286. Die tatsächliche Zahl dürfte jedoch höher liegen, da von einer erheblichen Dunkelziffer auszugehen ist. Gleichzeitig zeigt sich die Relevanz: Erfahrungsgemäß bestätigt sich der Verdacht auf einen Behandlungsfehler in etwa jedem dritten Fall.
"Betroffene leisten mit ihrer Meldung eines vermuteten Behandlungsfehlers einen wichtigen Beitrag zur Patientensicherheit und Qualitätsverbesserung im Gesundheitswesen", so Jörn Simon, Leiter der TK-Landesvertretung Rheinland-Pfalz. Das Spektrum von Behandlungsfehlern ist dabei vielfältig: Die meisten entfallen in Rheinland-Pfalz auf den chirurgischen Bereich (31 Prozent). Mit 14 Prozent folgt die Zahnmedizin. Auf die Geburtshilfe bzw. Gynäkologie entfallen zehn Prozent der Verdachtsfälle - gefolgt von Pflegefehlern mit acht Prozent.
Zentrales Melderegister
Behandlungsfehler werden derzeit von Ärztekammern, Medizinischem Dienst und Krankenkassen erfasst. Alle diese Akteure führen dabei jeweils ein eigenes Register. Bislang fehlt ein übergreifendes zentrales Register, welches einen Gesamtüberblick ermöglicht. Simon betont: "Menschen machen Fehler - jedoch ist gerade im Gesundheitswesen der Umgang mit diesen relevant. Wir brauchen eine offene Fehlerkultur und ein einheitliches zentrales Melderegister, um einen Gesamtüberblick über die Lage zu bekommen und systematisch aus den Fehlern zu lernen. Das ist ein wichtiges Instrument für eine qualitätsgesicherte Behandlung für Patientinnen und Patienten."
Transparente Meldewege notwendig
Eine Behandlung hat nach den zum Zeitpunkt der Behandlung bestehenden, allgemein anerkannten fachlichen Standards zu erfolgen. Eine Verletzung der Pflichten aus dem Behandlungsvertrag kann demnach zu einem Behandlungsfehler führen. Derzeit müssen Patientinnen und Patienten selbst aktiv werden und den Behandlungsfehler melden. Allerdings werden viele Behandlungsfehler von Patientinnen und Patienten nicht erfasst, da die Meldewege nicht transparent sind oder Betroffene einen Behandlungsfehler nicht als einen solchen wahrnehmen. Die aktuelle Datenschutzlage lässt es nicht zu, dass Krankenkassen beispielsweise aufgrund von Abrechnungsdaten auf einen möglichen Behandlungsfehler hinweisen können, selbst wenn es klare Anzeichen dafür gibt. Dies ist nach Ansicht der TK aber notwendig, um die Position der Versicherten zu stärken.
Krankenkassen bieten Unterstützung
Versicherte, die einen Behandlungsfehler vermuten, werden durch die Krankenkassen unterstützt. Die TK bietet mit der Beratungshotline (Telefon: 040 460 66 12 140), die von TK-Expertinnen und Experten besetzt ist, ihren Versicherten Unterstützung an. Über den "Wegweiser Behandlungsfehler" der TK können Versicherte zudem ganz einfach online einen Verdacht melden.
Simon: "Wer einen Behandlungsfehler vermutet, darf mit den Folgen nicht allein dastehen. Transparente Meldewege und ein einheitliches zentrales Melderegister sind daher wesentlich. Die Verfahren sind häufig komplex und langwierig - insbesondere dann, wenn es um hohe Schadenssummen geht. Gerade in solchen Situationen benötigen Betroffene Aufklärung und rechtliche Orientierung, damit sie ihre Ansprüche durchsetzen können und vor weiteren möglichen Nachteilen geschützt sind."
Hinweis für die Redaktion
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