Die medizinische Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern ist aufgrund der großen Fläche, der Altersstruktur sowie der demographischen Entwicklung herausfordernd. Das Bundesland zählt zu dem am dünnsten besiedelten Regionen Deutschlands. Statistiken zeigen, dass sich die fachärztliche Versorgung stark in den Zentren und Mittelzentren konzentriert. Insbesondere für die Menschen in den ländlich geprägten Gebieten ist es schwierig, unkompliziert Zugang zu fachärztlicher Expertise zu erhalten. Hier besteht ein konkreter Handlungsbedarf, der über die gewöhnliche Versorgung hinausgeht. Als TK forcieren wir daher Innovationen, die gezielt diese Versorgungsdefizite abbauen.

Selektivveträge als Innovationsinstrument

Im deutschen Gesundheitswesen wird zwischen Selektiv- und Kollektivverträgen unterschieden. Beides sind eigenständige Vertragsformen. Kollektivverträge sind Gesamtverträge, geschlossen zwischen den gesetzlichen Krankenkassen und den Leistungserbringern bzw. den sie vertretenden Insitutionen und Unternehmen. Sie bilden die Grundlage für die regelhafte ambulante und stationäre Versorgung. Selektivverträge sind das Gegenstück zu den Kollektivverträgen und ermöglichen den Menschen oft eine zusätzliche oder qualitativ noch bessere Versorgung. Die Selektivverträge können dabei gemeinsam mit unterschiedlichen Leistungserbringenden und oder medizinischen Einrichtungen geschlossen werden. Als verbindendes Element zwischen den Leistungsbereichen des Gesundheitswesens, stützen sie die sektorenübergreifende Versorgung maßgeblich.

Innovationen regional zugänglich machen

Patienten und Patientinnen mit Rückenschmerzen werden häufig ohne die Erwägung einer konservativen Therapie operiert. Im Gegensatz zum regelhaften Leistungsangebot bieten die selektivvertraglichen Regelungen der TK die den Betroffenen eine schonendere Behandlungsmöglichkeit durch Fachspezialisten. Aufwändige und oft besonders risikobehaftete Rückenoperationen bleiben den Patientinnen und Patienten somit oft erspart. Die Leistungserbringenden setzen dabei statt auf das Skalpell auf die bildgesteuerten Schmerztherapie und setzen dank ihrer neurochirurgischer Expertise auf minimalinvasive Behandlungsverfahren.

Ein weiteres selektivvertragliches Angebot der TK zielt auf Erkrankungen des Herz-Kreislaufsystems ab. Die wichtigste Grundlage für die Behandlung von schweren Herzerkrankungen ist eine Herzkatheter Untersuchung, die entweder über die Leistenarterie oder über die Handgelenksarterie vorgenommen werden kann. Um den Versicherten eine schonende Behandlungsalternative anzubieten, hat die TK gemeinsam mit dem Universitätsklinikum Rostock eine innovative Herzdiagnostik entwickelt. Mithilfe einer speziellen Version der Magnetresonanz-Tomographie (Kardio-MRT) und der Computer-Tomographie (Kardio-CT) können Patienten und Patientinnen mit Herzerkrankungen auf die übliche Herzkatheter Untersuchung verzichten und auf eine sichere Diagnose des Herzens mithilfe komplikationsarmer Untersuchungsmethoden vertrauen.

Auch gemeinsam mit dem Universitätsklinikum in Greifswald hat die TK einige gesonderte Versorgungsverträge die die Menschen in Mecklenburg und Vorpommern erarbeitet. Ein prominentes Beispiel für das jahrelange erfolgreiche gemeinsame Engagement ist die schonende kathetergestützten Variezenbehandlung. In der Regelversorgung werden krankhafte Venen in der Regel mit einer Varizenoperation chirurgisch entfernt. Im Gegensatz dazu könne sich die von Gefäßerkrankungen, Varizen und Krampfadern Betroffenen in Greifswald mittels einer Laser- oder Radiofrequenz-Therapie schonend behandeln lassen.

Diese Beispiele zeigen, wie wichtig das selektivvertragliche Enagegement der Krankenkassen für eine innovative und qualitativ hochwertige Versorgung ist. Als TK setzen wir uns dafür ein, dass die besten Versorgungslösungen den Menschen in Deutschland und Mecklenburg-Vorpommern zugänglich gemacht werden.