Christian Soltau ist Medizinrechtsexperte der TK. Im Interview spricht er mit uns über die aktuelle Entwicklung und darüber, was Versicherte tun können, wenn sie befürchten, Opfer eines Behandlungsfehlers geworden zu sein.

TK: Herr Soltau, 2025 haben sich 392 Versicherte in Hamburg an die TK gewandt, weil sie einen Pflege- oder Behandlungsfehler vermuteten. Wo passieren die meisten Fehler und wie oft erhärtet sich der Verdacht?

Christian Soltau: Im Jahr 2025 verzeichneten wir in Hamburg die meisten Verdachtsfälle mit 26 Prozent im chirurgischen Bereich. Aus der Zahnmedizin/Kieferorthopädie stammten 18 Prozent und aus der Pflege acht Prozent der gemeldeten Fälle. Bei diesen Zahlen muss man aber wissen, dass hinter den gemeldeten Fällen auch noch eine sehr hohe Dunkelziffer liegt. Auf jeden uns gemeldeten Fall kommen 30 nicht gemeldete. Insofern zeigen die Zahlen nur die Spitze des Eisbergs. Natürlich entpuppt sich aber nicht jeder Verdachtsfall letztendlich auch als Fehler. Oftmals handelt es sich um einen schicksalhaften Verlauf, wobei der Unterschied für die Patientin oder den Patienten nur schwer erkennbar ist. Nur bei etwa jedem dritten Fall erhärten sich die Hinweise tatsächlich auf einen Behandlungsfehler.

TK: Was können Patientinnen und Patienten tun, die den Verdacht haben, Opfer eines Pflege- oder Behandlungsfehlers geworden zu sein?

Soltau: Wir empfehlen immer, dass sich die Betroffenen frühzeitig an ihre Krankenkasse wenden, um sich von dort Hilfe zu holen. Wir lassen die Fälle von Expertinnen und Experten prüfen, und sollte sich der Verdacht erhärten, können wir medizinische Sachverständigengutachten erstellen lassen. Diese sind für die Versicherten in der Regel kostenfrei und können von ihnen für ihre Schadensersatzverhandlungen mit der Ärztin oder dem Arzt, dem Krankenhaus, der zuständigen Haftpflichtversicherung oder vor Gericht genutzt werden. Beschreitet die TK den Klageweg, übernehmen wir sozusagen für die Versicherten die Vorreiterrolle im gerichtlichen Verfahren. Dieser kann den Ausgang des Prozesses abwarten und dadurch einschätzen, ob eine eigene Klage Aussicht auf Erfolg hat. Im vergangenen Jahr haben wir bundesweit in rund 2.200 Fällen Gutachtenaufträge zur Klärung von Behandlungsfehlervorwürfen erstellt. Aktuell laufen 182 Streitfälle, hiervon 83 im gerichtlichen Verfahren. Der älteste Streitfall wurde dieses Jahr - nach 18 Jahren Verhandlung vor Gericht - positiv entschieden. Leider war die Betroffene in der Zwischenzeit verstorben.

Wir brauchen eine offene Fehlerkultur ohne persönliche Sanktionen für die Behandelnden, eine patientenfreundlichere Rechtsprechung und damit auch kürzere Verfahrensdauern.
Christian Soltau

Chris­tian Soltau

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Medizinrechtsexperte bei der Techniker Krankenkasse

TK: Woran liegt es, dass die Verfahren vor Gericht in bestimmten Fällen so lange dauern?

Soltau: In der Tat dauern die Verfahren zur Feststellung eines möglichen Behandlungsfehlers viel zu lange. So konnten wir zum Beispiel feststellen, dass in jedem dritten betrachteten Sachverhalt drei oder mehr medizinische Gutachten erstellt wurden. Das zeigt uns deutlich, dass die derzeitige Rechtsprechung, bei der der Betroffene den Schaden nachweisen muss, einfach patientenunfreundlich ist. So kann beispielsweise derzeit eine Patientin oder ein Patient kaum beweisen, dass er sich bei der Einnahme von Medikamenten genau an den Beipackzettel gehalten hat. Es ist daher fast unmöglich, einen Arzneimittelhersteller für ein fehlerhaftes Medikament zur Verantwortung zu ziehen. Hinzu kommt, dass die Pharmaunternehmen immer auch eine andere denkbare Ursache für den unerwünschten Verlauf einer Behandlung anführen können.

Ein weiteres Hemmnis für schnellere Entschädigungsverfahren liegt auch darin, dass Ärztinnen und Ärzte, wenn sie einen Fehler zugeben, gleich in Gefahr geraten, ihren Haftpflichtanspruch zu verlieren. Auch gezielte Verzögerungstaktiken seitens der Haftpflichtversicherungen führen zu unnötigen Verfahrenslängen. Die Verfahren müssen daher viel schneller abgewickelt und die Betroffenen frühzeitig entschädigt werden. Was wir hierfür auch brauchen, sind mehr Spezialkammern für arzthaftungsrechtliche Fragen.

TK: Wie könnte man Patientinnen und Patienten bei der Durchsetzung von Ansprüchen helfen? 

Soltau: Die Menschen brauchen schneller Hilfe, denn bei schweren Fällen können sie nach einem Behandlungsfehler häufig nicht mehr arbeiten und sind in ihrer Existenz bedroht. Eine Möglichkeit, wie das gelingen kann, ist ein sogenannter Patientenentschädigungs- und Härtefallfonds. Damit könnte Betroffenen innerhalb weniger Monate unbürokratisch geholfen werden. Der Entschädigungsfonds sollte die arzthaftungsrechtlichen Regelungen ergänzen und nicht ersetzen und zunächst in einem auf zehn Jahre angelegten Modellprojekt für den stationären Bereich erprobt werden. Darüber hinaus brauchen wir eine offene Fehlerkultur ohne persönliche Sanktionen für die Behandelnden, eine patientenfreundlichere Rechtsprechung und damit auch kürzere Verfahrensdauern. Daher würden wir aus Sicht der TK begrüßen, wenn Leistungserbringer zur Aufnahme einer Berufshaftpflichtversicherung verpflichtet werden und Vorwürfe umgehend ihrer Versicherung melden müssten. So kann gewährleistet werden, dass Geschädigte ihre Ansprüche umgehend geltend machen können.

TK: Wie kann die Patientensicherheit verbessert werden und was tut die TK sowie der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) dafür?

Soltau: Um die Sicherheit für die Patientinnen und Patienten weiter zu verbessern, analysiert die TK bestätigte Behandlungsfehlerfälle systematisch und mit Unterstützung externer Expertinnen und Experten. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse und Hinweise geben wir an die Praxis - also Kliniken, Arztpraxen und medizinisches Fachpersonal sowie Qualitäts- und Risikomanager im Gesundheitswesen - zurück. So leisten die sogenannten TK-Patientensicherheits-Signale einen wichtigen Beitrag, um Abläufe in medizinische Einrichtungen zu verbessern und die Behandlungssicherheit gemeinsam mit den Akteuren zu erhöhen und Wiederholungsfälle zu vermeiden.

Der vdek und seine Mitgliedskassen setzen sich auch mit dem  Webportal "Mehr Patientensicherheit" für eine Verbesserung der Situation ein. Es ist ein Berichtssystem zur anonymisierten Meldung von kritischen Ereignissen und Beinahe-Schäden in Einrichtungen des Gesundheitswesens, beispielsweise in Krankenhaus, Arztpraxis oder Pflegeeinrichtung. Versicherte und ihre Angehörigen können hier über sicherheitsrelevante Erfahrungen berichten - damit sind auch positive Fallberichte gemeint. Solche sogenannten "Critical Incident Reporting Systems" (CIRS) gab es schon vorher, allerdings nur für das Gesundheitspersonal. Mit dem Webportal haben Patientinnen und Patienten  online die Möglichkeit, anonymisiert von ihren positiven und negativen Erfahrungen zu berichten. 

Hinweis

Je besser die Krankengeschichte dokumentiert ist, desto höher sind die Aussichten auf Erfolg. Patientinnen und Patienten sollten deshalb in einem Gedächtnisprotokoll festhalten, wie die Behandlung ablief und welche Ärztinnen und Ärzte sowie Pflegende beteiligt waren. Die elektronische Patientenakte (ePA) kann hier für die Betroffenen eine wertvolle digitale Hilfe sein.