In dem bundesweit einzigartigen Projekt dürfen ausgewählte qualifizierte Pflegefachkräfte im Auftrag der Ärztin bzw. des Arztes spezielle Leistungen erbringen. Die Patientinnen und Patienten müssen das Heim nicht verlassen, die Ärztin oder der Arzt schaltet sich per Video zu - ganz ohne zusätzliches Ansteckungsrisiko für die Heimbewohnerinnen und Heimbewohner.

Verheilt die Wunde gut? Wie ist der allgemeine Gesundheitszustand einzuschätzen? Müssen Medikamente gegeben werden? Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Pflegeeinrichtungen stellen sich bei der Betreuung ihrer Pflegebedürftigen viele solcher Fragen. Die Entscheidung muss eine Ärztin oder ein Arzt treffen. Doch sind dafür immer Fahrten in die Arztpraxis oder ärztliche Hausbesuche im Pflegeheim notwendig? Ein innovatives Konzept vereinfacht die die Zusammenarbeit zwischen Ärztinnen, Ärzten und Pflegekräften in Pflegeeinrichtungen der Region Marienberg ganz wesentlich.

Pflegekräfte erbringen spezielle Leistungen

Per Telemedizin werden seit April 2020 die Bewohnerinnen und Bewohner in vier Pflegeeinrichtungen im Erzgebirge von ihrer Hausärztin oder ihrem Hausarzt betreut. In die Konsultation können - je nach Bedarf - Fachärztinnen und Fachärzte einbezogen werden. Das Besondere an diesem einzigartigen Projekt: Im Auftrag der Ärztin oder des Arztes dürfen ausgewählte qualifizierte Pflegefachkräfte in den Einrichtungen spezielle Leistungen erbringen. Dazu zählen Blutentnahmen, Impfungen, der Blasen-Katheterwechsel beim Mann oder die Wundversorgung. Für die qualifizierten Pflegefachkräfte ist dieses Konzept mit hoher persönlicher Verantwortung verbunden.

"Wir stärken mit der Delegation ärztlicher Leistungen die Pflegefachkräfte in Kompetenz und Wertschätzung, was sich auf ihre berufliche Zufriedenheit auswirkt", erklärt Katrin Lindner, Sprecherin der TK in Sachsen. "Pflegefachkräfte gewinnen so ganz neue Sicherheit im Umgang mit den Patientinnen und Patienten."

Elektronische Visite in Zeiten der Pandemie

Der Leiter des Wohnparks KATHARINENHOF, Heiko Schönherr-Hempel, sieht gerade in der Pandemie einen großen Vorteil in der elektronischen Visite: "Heimbewohnerinnen und Heimbewohner sollen so wenig wie möglich mit Außenkontakten in Berührung kommen. Trotzdem ist die Ärztin bzw. der Arzt anwesend - eben virtuell -, und wir können die ärztliche Versorgung sicherstellen."

Andreas Haustein, Geschäftsführer der Sozialbetriebe Mittleres Erzgebirge gGmbH: "Mit der Delegation ärztlicher Leistungen an stationäre Pflegeeinrichtungen verbessert sich die haus- und fachärztliche Versorgung von pflegebedürftigen Versicherten zunehmend und ermöglicht eine kontinuierliche Versorgung der Menschen in der ländlichen Region."

Mit Hilfe modernster Videotechnik und der elektronischen Visite per Laptop, PC oder Smartphone können Sprechstunden von Ärztinnen, Ärzten mit Bewohnerinnen und Bewohnern - unterstützt von Pflegepersonal - auf innovative Weise ortsunabhängig und einfach erfolgen. Diese digitalen Systeme erlauben es, Bewohnerinnen und Bewohner direkt im Pflegeheim medizinisch zu versorgen. Auch Fachärztinnen und Fachärzte wie Neurologinnen, Neurologen, Dermatologinnen, Dermatologen, Urologinnen und Urologen oder HNO-Ärztinnen und -Ärzte können zum Konsil hinzugezogen werden. Genauso ist der Austausch der Ärztinnen und Ärzte untereinander möglich.

Entlastung für alle

Die pflegebedürftigen Patientinnen und Patienten müssen wegen Routineuntersuchungen oder einfachen Behandlungen nicht die Arztpraxis aufsuchen. Gerade für sie ist der Praxisbesuch meist mit Aufregung und körperlicher Belastung verbunden. Mit diesem zusätzlichen Versorgungsangebot in den Einrichtungen durch besonders qualifiziertes Pflegepersonal können medizinisch notwendige Behandlungen schonender erfolgen.

Die Haus- und Fachärztinnen sowie Haus- und Fachärzte entlastet dieses Projekt zeitlich, so dass die begrenzten Ressourcen in den für gewöhnlich ohnehin hochfrequentierten Arztpraxen effektiver genutzt werden können. Darüber hinaus notwendige Hausbesuche in den Pflegeeinrichtungen werden durch die versorgenden Haus- und Fachärzte in Absprache mit den Pflegefachkräften wie gewohnt durchgeführt. Das Projekt ist durch die bundesweit beispielgebende Vertragsregelung zwischen den Pflegeeinrichtungen KATHARINENHOF Wohnpark Warmbad und der Sozialbetriebe Mittleres Erzgebirge gGmbH in Olbernhau, Marienberg und Zschopau, der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen und den sächsischen Krankenkassen möglich geworden.