Qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber aus Ländern außerhalb der EU beziehungsweise des EWR können ein Visum für Fachkräfte zum Arbeiten in Deutschland erhalten.

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Ermöglicht wird dies durch das sogenannte Fachkräfteeinwanderungsgesetz , das seit März 2020 die Beschäftigung von qualifizierten Arbeitnehmenden aus Drittstaaten erleichtert. Ob die Berufsausbildung der Kandidaten anerkannt wird, wird bereits vor der Einreise geprüft. Arbeitgeber können den Prozess mit dem sogenannten beschleunigten Fachkräfteverfahren unterstützen.