Um in Deutschland arbeiten zu dürfen, benötigen Staatsangehörige aus Ländern außerhalb der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) einen Aufenthaltstitel. Die Erlaubnis, in Deutschland zu arbeiten, hängt von der beruflichen Qualifikation der ausländischen Bewerberinnen und Bewerber sowie von der angebotenen Stelle ab. 

Weitere Details

Für Bewerberinnen und Bewerber ohne akademische Ausbildung gelten seit März 2020 erleichterte aufenthaltsrechtliche Bedingungen. Unter anderem können Arbeitgeber - mit einer Vollmacht der Fachkraft - die Erteilung des Visums bei der Ausländerbehörde beschleunigen. Hierzu erfahren Sie mehr im Artikel Fachkräfteeinwanderungsgesetz: Neue Regeln zur Zuwanderung .

Akademikerinnen und Akademiker können über die Blaue Karte EU einen Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt erhalten. Voraussetzung für die Stellenbesetzung ist - neben einem anerkannten Hochschulabschluss - ein Bruttojahresgehalt oberhalb einer jährlich neu festgesetzten Grenze . Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) informiert auf seiner Internetseite über die Voraussetzungen für die Beantragung und über die Rechte, die diese Karte beinhaltet.

Zur Sozialversicherung: Arbeitgeber müssen die in Deutschland beschäftigten neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter jeweils bei einer Krankenkasse anmelden. Zum Thema Einstellung von neuen Arbeitnehmenden finden Sie alles Wichtige im  Beratungsblatt Einstellung von neuen Beschäftigten (PDF, 269 kB) .