Studierende aus der EU, dem EWR, der Schweiz oder aus einem Abkommenstaat sind während des Studiums in der Regel über ihren Wohnstaat versichert. Wenn sie jedoch in Deutschland eine Tätigkeit aufnehmen, hat dies Folgen für ihre Versicherung.
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Studentinnen und Studenten mit Wohnsitz in einem anderen EU-, EWR-Staat, der Schweiz oder einem Abkommensland sind in der Regel über den Wohnstaat versichert, wenn sie an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland studieren.
Dies ändert sich, sobald sie als Studierende in Deutschland eine Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit aufnehmen. Dann gelten die Rechtsvorschriften des Beschäftigungsstaates, und betroffene Person muss sich in Deutschland versichern.
Welche Ausnahmen hierbei zu beachten sind, können Sie dem Beratungsblatt Beschäftigung von Studenten und Praktikanten (PDF, 166 kB) entnehmen.