Steffens: Verbindliche Ersteinschätzung ist entscheidend
Pressemitteilung aus Nordrhein-Westfalen
Düsseldorf, 3. März 2026. Die Leiterin der Landesvertretung der Techniker Krankenkasse (TK) in Nordrhein-Westfalen (NRW), Barbara Steffens, begrüßt die Eckpunkte von NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann für eine zukunftsfeste ambulante Versorgung. "Die Eckpunkte sind ein belastbares Grundgerüst für ein gutes Primärversorgungssystem", sagte die TK-Landeschefin. "Es ist ein wichtiger Schritt, dass auch die Landesregierung eine verbindliche Ersteinschätzung als Dreh- und Angelpunkt eines Primärversorgungssystems fordert. So lassen sich Patientinnen und Patienten frühzeitig und gezielt dorthin leiten, wo sie am besten versorgt werden."
Allerdings braucht es aus Sicht der TK keine festen Steuerungsmodelle durch den Hausarzt, die Hausärztin oder eine neu definierte Primärversorgungspraxis. "Die Primärversorgung sollte immer bei der Fachrichtung liegen, die für das jeweilige Anliegen am besten geeignet ist, also je nach Fall eine Haus- oder Facharztpraxis", erklärte Steffens.
Verbindliche Ersteinschätzung statt Praxisbindung
Die TK fordert eine Ausgestaltung der ambulanten Versorgung nach dem Prinzip ‚digital vor ambulant vor stationär‘. "Eine verbindliche Ersteinschätzung des Versorgungsbedarfes vor einer neuen Behandlung ist dafür ein wesentlicher Ansatz. Sie schlägt die für den Anlass passende Fachrichtung vor", erläuterte Steffens. Gerade bei chronisch Kranken oder akut schwer Erkrankten könnte etwa der Onkologe, Kardiologe oder Diabetologe am besten die Steuerung übernehmen.
Der Zugang zu einem Patientensteuerungssystem muss einheitlich standardisiert über den Tresen der Arztpraxis, die 116117 oder auch über die Apps der Krankenkassen erfolgen, unterstrich die Leiterin der TK-Landesvertretung diese Einschätzung. "Wichtig ist, dass es eine zentrale, digitale Terminplattform gibt, um zeitnahe Termine in die passende Versorgungsebene zu vermitteln", so Steffens.