Neuer Höchststand bei Behandlungsfehlern in Hamburg
Pressemitteilung aus Hamburg
Hamburg, 4. Juni 2026. Das falsche Bein operiert oder starke Druckgeschwüre durch falsche Lagerung: Immer wieder kommt es zu schwerwiegenden Fehlern bei ärztlichen Behandlungen und in der pflegerischen Versorgung. In Hamburg haben sich im vergangenen Jahr 392 Versicherte an die Techniker Krankenkasse (TK) gewandt, weil sie eine Fehlbehandlung ihres Arztes oder in der Pflege vermuteten. Das sind so viele wie noch nie: Im Vergleich zu 2024 verzeichnet die TK einen Anstieg um rund zwanzig Prozent (2024: 333 Fälle). Rund jede vierte Beschwerde in Hamburg betrifft eine chirurgische Behandlung (26 Prozent der Verdachtsfälle), gefolgt von der Zahnmedizin/Kieferorthopädie (18 Prozent). Den größten Anstieg an Beschwerden verzeichnet die TK in der Pflege (acht Prozent; 2024: vier Prozent).
Hohe Dunkelziffer - gesetzliche Meldepflicht muss kommen
Nicht jeder Verdachtsfall ist tatsächlich ein Fehler. "Für die Patientinnen und Patienten ist es schwer erkennbar, ob ein Krankheitsverlauf schicksalshaft ist oder ob Ärztinnen und Ärzte oder Pflegekräfte einen Fehler gemacht haben. Bei jedem dritten uns gemeldeten Fall bestätigt sich der Verdacht im Laufe der Überprüfung", sagt Maren Puttfarcken, Leiterin der TK-Landesvertretung Hamburg. "Gleichzeitig rechnen wir bei der Anzahl der Behandlungsfehler immer noch mit einer hohen Dunkelziffer. Etwa weil viele nicht wissen, dass sie sich im Verdachtsfall an ihre Krankenkasse wenden können." Es brauche dringend eine offene Fehlerkultur in der Medizin und Pflege, aber auch eine gesetzliche Meldepflicht von allen medizinischen Einrichtungen, um die systematische Auswertung von Fehlerquellen und auch Verbesserungen zu ermöglichen.
Maren Puttfarcken
Wir rechnen bei der Anzahl der Behandlungsfehler immer noch mit einer hohen Dunkelziffer. Etwa weil viele Versicherte nicht wissen, dass sie sich im Verdachtsfall an ihre Krankenkasse wenden können.
Kostenfreie MD-Gutachten und Kasse geht in Vorleistung
Wenn Versicherte ihre Krankenkasse einschalten, hat es für sie den Vorteil, dass die Krankenkasse in Vorleistung geht. Entscheidet sich die Kasse für eine Klage, können Versicherte den Ausgang des Gerichtsverfahrens abwarten und anschließend überlegen, ob eine eigene Klage Aussicht auf Erfolg hätte. Um Ansprüche geltend machen zu können, müssen Geschädigte jedoch die gesetzliche Verjährungsfrist von drei Jahren nach Kenntnis von Schadenfall und Schädiger beachten. Weiterhin kann die Kasse auch medizinische Gutachten beim Medizinischen Dienst (MD) in Auftrag geben, wenn es Anhaltspunkte für einen finanziellen Schaden der Krankenkasse gibt. Versicherte können diese Gutachten im Fall einer juristischen Auseinandersetzung kostenlos nutzen.
Lange Verfahrensdauer belastend
Besonders belastend für Opfer von Behandlungsfehlern sind die oft jahrelangen Verfahren. "Wenn bei einer Behandlung oder Operation ein Fehler unterläuft, hat das für die Opfer oft nicht nur gesundheitliche Folgen. Auch die wirtschaftliche Existenz steht auf dem Spiel, da Betroffene in der Folge oft nicht mehr ihrer Arbeit nachgehen können", sagt Puttfarcken. Zudem müssten Verzögerungstaktiken seitens der Haftpflichtversicherungen verhindert werden. Teilweise dauerten solche Prozesse vor den deutschen Gerichten sogar mehr als 15 Jahre.
Hinweis an die Redaktionen
Unterstützung bietet die TK durch Medizinrechtsexpertinnen und -experten (Rufnummer 040 460 66 12 140 oder per E-Mail: behandlungsfehler@tk.de), den "
Wegweiser Behandlungsfehler
" und eine
Beratungsbroschüre
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