Hamburg: Behandlungsfehler auf Höchststand
Pressemitteilung aus Hamburg
Hamburg, 12. Mai 2025. Das falsche Bein operiert oder einen Tupfer vergessen: Immer wieder kommt es zu schwerwiegenden Fehlern bei ärztlichen Behandlungen. Nun wurde in Hamburg ein Höchststand an gemeldeten Behandlungsfehlern erreicht. Im vergangenen Jahr haben sich hier 333 Versicherte an die Techniker Krankenkasse (TK) gewandt, weil sie eine Fehlbehandlung ihres Arztes vermuteten. 2023 lag die Zahl der gemeldeten Fälle noch bei 315 - im Vergleich ist das ein Anstieg um 5,7 Prozent. Dabei richteten sich rund drei von zehn Beschwerden in Hamburg gegen eine Behandlung beim Chirurgen (28 Prozent der Verdachtsfälle), gefolgt von der Zahnmedizin/Kieferorthopädie (17 Prozent) und Geburtshilfe/Gynäkologie (11 Prozent).
Hohe Dunkelziffer - gesetzliche Meldepflicht muss kommen
Doch längst nicht jeder Verdachtsfall ist auch tatsächlich ein Fehler. "Bei jedem dritten Fall bestätigt sich der Verdacht im Laufe der Überprüfung", sagt Maren Puttfarcken, Leiterin der TK-Landesvertretung Hamburg. "Gleichzeitig rechnen wir bei der Anzahl der Behandlungsfehler mit einer hohen Dunkelziffer. Denn viele Versicherte wissen nicht, dass Sie sich im Verdachtsfall an ihre Krankenkasse wenden können", sagt Puttfarcken. Deshalb brauche es zuvorderst eine offene Fehlerkultur in der Medizin und Pflege, aber auch eine gesetzliche Meldepflicht von allen medizinischen Einrichtungen, um die systematische Auswertung von Fehlerquellen und auch Verbesserungen zu ermöglichen.
Maren Puttfarcken
Wir rechnen bei der Anzahl der Behandlungsfehler mit einer hohen Dunkelziffer. Denn viele Versicherte wissen nicht, dass Sie sich im Verdachtsfall an ihre Krankenkasse wenden können.
Kostenfreie MD-Gutachten und Kasse geht in Vorleistung
Wenn Versicherte ihre Krankenkasse einschalten, hat es für sie den Vorteil, dass die Kasse in Vorleistung geht. Entscheidet sich die Krankenkasse für eine Klage, können Versicherte den Ausgang des Gerichtsverfahrens abwarten und anschließend überlegen, ob eine eigene Klage Aussicht auf Erfolg hätte. Weiterhin kann die Kasse auch medizinische Gutachten in Auftrag geben, wenn es Anhaltspunkte für einen finanziellen Schaden der Krankenkasse gibt. Versicherte können diese Gutachten im Fall einer juristischen Auseinandersetzung nutzen.
Lange Verfahrensdauer belastend
Besonders belastend für Opfer von Behandlungsfehlern sind die oft jahrelangen Verfahren. "Wenn bei einer Behandlung oder Operation ein Fehler unterläuft, hat das für die Opfer oft nicht nur gesundheitliche Folgen. Auch die wirtschaftliche Existenz steht auf dem Spiel, da Betroffene in der Folge oft nicht mehr ihrer Arbeit nachgehen können", sagt Puttfarcken. Teilweise dauerten solche Prozesse vor den deutschen Gerichten sogar mehr als 15 Jahre.
Hinweis an die Redaktionen
Unterstützung bietet die TK durch Medizinrechtsexpertinnen und -experten (Rufnummer 040 460 66 12 140 oder per E-Mail: behandlungsfehler@tk.de), den "
Wegweiser Behandlungsfehler
" und eine
Beratungsbroschüre
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